Der Entwicklungsdienst ist eine besondere Form der Entwicklungszusammenarbeit. Du gehst als Fachkraft für einen längeren Zeitraum in ein Land des Globalen Südens und arbeitest dort zusammen mit Partnerorganisationen. Als Beschäftigte*r im Öffentlichen Dienst kannst du dich für die Dauer deines Einsatzes beurlauben lassen – und danach mit neuen Horizonten in den Beruf zurückkehren.
Fachkräfte im Entwicklungsdienst sind in über 80 Ländern des Globalen Südens im Einsatz, als Ingenieur*in, Agrarwissenschaftler*in oder Soziolog*in, in der Organisationsentwicklung, Kommunikation oder im Projektmanagement – die Einsatzmöglichkeiten sind so bunt und vielfältig, wie die Berufswelt selbst. Dazu gehören auch Einsätze als Berater*innen für staatliche oder zivilgesellschaftliche Organisationen und Strukturen. Wer einen Entwicklungsdienst leistet, erhält ein Unterhaltsgeld und ist sozial rundum abgesichert – dank des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG). Das gilt auch für mitreisende Familienangehörige.
Das Zeug zum Dienst
Um einen Entwicklungsdienst zu machen, muss es zunächst fachlich passen – zwei Jahre Berufserfahrung werden vorausgesetzt. Persönliche und charakterliche Voraussetzungen sind aber mindestens genauso wichtig, z. B. Flexibilität, kulturelle Offenheit, eine hohe soziale Kompetenz und die Fähigkeit, sich auf ganz andere Lebens- und Arbeitsbedingungen einzulassen. Außerdem solltest du dich mit den Werten und Zielen des Entwicklungsdienstes identifizieren, z. B. Solidarität und globale Gerechtigkeit. Ob du für einen Entwicklungsdienst infrage kommst, kannst du schnell mit unserem Selbst-Test herausfinden.
Wer entwickelt eigentlich wen?
Ein Entwicklungsdienst ist eine prägende Erfahrung – beruflich wie privat. Dadurch, dass du mindestens ein Jahr, in der Regel aber 2-3 Jahre im Einsatz bist, wird der Dienst sinnstiftend: Denn die Langfristigkeit ermöglicht erst ein Voneinander-Lernen und damit eine fachliche Zusammenarbeit, die vor Ort Früchte trägt. Die Erfahrungen, die du in einem Entwicklungsdienst machst, sind einzigartig und bei deiner Rückkehr sehr gefragt – auch im Öffentlichen Dienst.
„Ich bin davon überzeugt, dass wir als Rückkehrende aus dem Entwicklungsdienst eine Bereicherung für die Verwaltungen sind […]: Mit dem Blick auf und Herz für die Eine Welt wissen wir, wie notwendig eine gesellschaftliche Transformation auf allen Ebenen ist. Der Öffentliche Dienst wiederum ist ein bisher noch unterschätzter Hebel für diese Veränderungen und wir können mit unserer vielleicht manchmal etwas unkonventionellen Gestaltungskraft dort ansetzen“, erzählt Isabel Glaser, die von 2012 – 2018 als Fachkraft in Peru war.
Sonderurlaub für ein besonderes Engagement
Als Beschäftigte*r im Öffentlichen Dienst ist es besonders attraktiv, sich in der Internationalen Zusammenarbeit zu engagieren. Denn es gibt die Möglichkeit, sich nach §2 Entsendungsrichtlinie Bund (EntsR) beurlauben zu lassen und nach dem Dienst wieder in die Anstellung zurückzukehren. So profitieren alle: Die Partnerorganisation im Globalen Süden und dank deiner neuen Erfahrungen auch deine alte Dienststelle.
Weiterführende Links:
- Entwicklungsdienst – Was er bedeutet, was du dafür brauchst, was er dir bietet, auf welche Stellen du dich bewerben kannst: www.entwicklungsdienst-bewegt.de
- Das Leitbild für Fachkräfte im Entwicklungsdienst von 2023
- Transfer – Informationen für rückkehrende Fachkräfte | Arbeiten im Öffentlichen Dienst
- Welt im Gepäck

Ingo Piess ist Referent für Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit bei der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste e.V. (AGdD).



