Seit vielen Jahrzehnten kennen Müllmengen nur einen Trend: Stark steigend. Die Corona-Pandemie begünstigte to-go und take-away zusätzlich, weil die klassische Gastronomie mit Porzellangeschirr geschlossen hatte oder wegen Infektionsrisiken gemieden wurde. Doch in Tübingen ist der Trend gebrochen: Einwegmüll ist deutlich zurückgegangen. Dieser Erfolg beruht auf der engen Zusammenarbeit mehrerer städtischer Abteilungen, um Mehrweg zu fördern und Einweg zu hemmen.
Der Weg zur Tübinger Verpackungssteuer
Seit 2015 engagierte sich die städtische Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz in einem breiten „Aktionsbündnis Müllarmes Tübingen“. Ziel war es, auf freiwilliger Basis Mehrweg bei to-go und take-away zu erhöhen. Anlass war die Allgegenwärtigkeit von Einweg-to-go-Müll im Umfeld der Universität und in der lieblichen Altstadt. Doch trotz vielfältiger Beratungs- und Motivationsangebote zeigten sich nur kleine Erfolge. Daraufhin wurde beim städtischen Rechtsamt eine Steuer geprüft. Das Ergebnis: „Es spricht einiges dafür, dass eine kommunale Verpackungssteuer nach der aktuellen Rechtslage zulässig wäre.“
Seit 2022, nach intensiven Abstimmungsrunden im Gemeinderat, erhebt Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke to-go und take-away. Eine kommunale Verbrauchssteuer gemäß § 9 Kommunalabgabengesetz BW. Einwegverpackungen/-geschirr werden mit 50 und Einwegbesteck mit 20 Cent netto besteuert. Ergänzend wurde für die Gastronomie ein systemoffenes Mehrweg-Förderprogramm aufgelegt. Steuerpflichtig sind die Betriebe, die Getränke oder Speisen zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle in Einwegverpackungen verkaufen. Unabhängig vom Material. Die Betriebe können die Steuer an die Kund*innen weitergeben, müssen es aber nicht.
Gegen die Steuersatzung hatte die Franchisenehmerin einer großen Fastfoodkette den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, das Bundesverwaltungsgericht und zuletzt das Bundesverfassungsgericht angerufen. Am Ende erfolglos!
Die Wirkung der Tübinger Verpackungssteuer und der begleitenden Maßnahmen
Die Steuer hat sich als Katalysator für die Verbreitung von Mehrweg erwiesen. Dies lässt sich aus dem Mehrweg-Förderprogramm ablesen. Die Antragszahlen waren anfangs gering, um kurz vor Inkrafttreten der Steuer sprunghaft anzusteigen. Der Stadtverwaltung sind aktuell 143 Betriebe bekannt, die Mehrweg anbieten. Damit hat sich seit Beschluss der Satzung die Zahl der Betriebe mit Mehrwegangebot vervierfacht. Neben dem Angebot der Betriebe nutzen viele Menschen auch eigene Mehrwegbehältnisse. Mehrweg ist im Stadtbild überall sichtbar und vorherrschend.
Eine anonyme Umfrage unter der örtlichen Gastronomie ergab, dass die Verwendung von Einwegverpackungen zwischen 2019 (vor Corona) und 2025 in Tübingen deutlich zurückgegangen ist. Kein Betrieb meldete eine Zunahme. Bei 27% der Betrieben ist die Verwendung gleichgeblieben und bei 73% ging sie zurück; im Mittel um 61%. Wobei seither 17% der Betriebe ganz auf Einwegverpackungen verzichten. Dieses Ergebnis wird von den Kommunalen Servicebetrieben bestätigt: Seit 2022 haben sie spürbar weniger Arbeit mit dem Leeren der öffentlichen Mülleimer, da diese seltener überquellen und der herausquellende Müll dadurch seltener eingesammelt werden muss. Dennoch wird Verpackungssteuer eingenommen: Allein im ersten Jahr über 1 Mio. €.
Erfolgsfaktoren
Für den Erfolg vor den Gerichten waren die Hartnäckigkeit der Verwaltung und die mehrheitliche Unterstützung des Gemeinderates maßgeblich. Für den Erfolg bei der Umsetzung war die kooperative Zusammenarbeit von Steuer, Rechts- und Umweltabteilung sowie die Kombination der Steuer mit dem Mehrweg-Förderprogramm maßgeblich. Das Projektteam hat von Anbeginn auf Transparenz und Kommunikation gesetzt. Erste Entwürfe der Steuersatzung wurden mit der Gastronomie diskutiert; es gab Infoveranstaltungen zu Mehrweggeschirr und Einzelberatungen, damit die Betriebe die passende Lösung fanden. Dabei entstanden Kontakte, die sich auch im Zuge der Besteuerung als sinnvoll erwiesen (man kannte sich). Ohne die intensive Kommunikation der Verwaltung wäre die Steuer nicht so gut akzeptiert worden. Dies zeigt sich auch an den wenigen Widersprüchen zur Steuererhebung.

Bernd Schott leitet seit über 16 Jahren die Stabstelle Umwelt- und Klimaschutz der Universitätsstadt Tübingen und war eine treibende Kraft für die Einführung der Einwegverpackungssteuer mit dem Ziel, Littering und Ressourcenverschwendung zu reduzieren und Mehrweg zu fördern. Die Stabstelle hat sowohl strategisch-konzeptionelle als auch operative Aufgaben im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.



