“Diskriminierung nehmen wir nicht hin”, sagte Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach (Die Linke), und wollte deshalb feste Regeln und eine sogenannte Migrantenquote, damit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung eingestellt werden. Die Quote kommt nicht. Stattdessen ist nun eine freiwillige Regelung vorgesehen.
Anfang Februar haben sich Breitenbach und Innensenator Andreas Geisel (SPD) über die
Novelle des in Rede stehenden Partizipations- und Migrationsgesetzes abgestimmt und auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der dem Senat zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
Die Quote war zuvor heftig diskutiert worden und teils auf deutliche Ablehnung gestoßen: “Einstellungen in den Öffentlichen Dienst folgen strengen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorschriften und sind deswegen auch diskriminierungsfrei”, sagte Frank Becker, Landesvorsitzender des DBB Beamtenbunds und Tarifunion Berlin. Für Menschen mit Migrationshintergrund gelte – wie für alle anderen auch – das Gleichstellungsgebot und Diskriminierungsverbot. Deshalb bedürfe es auch keiner gesetzlichen Quote. Der Vorstoß sei allenfalls geeignet, unberechtigtes Misstrauen und Vorurteile gegenüber dem Öffentlichen Dienst zu schüren, so Becker. Zudem gebe es keine Anzeichen, dass die rechtlichen Vorgaben bei Einstellungen nicht beachtet würden. Wenn dem so wäre, würde eine Vielzahl von Klageverfahren auf solche Missstände hinweisen. Stattdessen betonte der DBB-Landesvorsitzende: “Den mit dem Vorschlag von Senatorin Breitenbach intendierten Vorwurf der Diskriminierung bei Einstellungen weisen wir deshalb zurück.”
Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst der Hauptstadt liegt schätzungsweise bei zwölf Prozent. In der Bevölkerung liegt er bei circa 35 Prozent.
Im Zuge der Abstimmung mit dem Innensenator zog Breitenbach ihren Vorschlag zurück und einigte sich mit Geisel auf Förderpläne und Zielvorgaben auf freiwilliger Grundlage. Nun sollen Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt werden, wenn Stellen
oder Ausbildungsplätze neu besetzt werden, bis mindestens ein Anteil vergleichbar mit dem Bevölkerungsanteil erreicht ist. Dafür sollen die Stellenausschreibungen geändert werden, sodass
mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt angesprochen und geworben werden. Zudem ist
vorgesehen, jedes Verfahren zu dokumentieren und auf freiwilliger Basis und anonymisiert den Migrationshintergrund von Beschäftigten gezielter zu erfassen und so die Datenlage zu verbessern, die wiederum Grundlage für die Förderpläne und Zielvorgaben ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine neue Fachstelle im Bereich Migration/Integration vor, die die fachliche Ausrichtung der Verwaltung auf eine Vielfaltsgesellschaft begleiten und die Entwicklung durch ein regelmäßiges Monitoring überprüfen soll. Außerdem ist beabsichtigt, die Landes- und Bezirksbeauftragten für Partizipation und Integration sowie den Landesbeirat für Partizipation und Integration zu stärken und die Beiräte in den Bezirken gesetzlich zu verankern. Des Weiteren soll ein zusätzlicher Beirat für die Belange der Sinti und Roma in der Hauptstadt eingerichtet werden. Der Gesetzentwurf kann nun dem Senat zur Abstimmung vorgelegt werden. Anschließend ist der Rat der Bürgermeister zu beteiligen, bevor die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus über die Novelle abstimmen. Das Ziel ist es, das Partizipations- und Migrationsgesetz noch in dieser Legislatur zu beschließen. In der Hauptstadt soll parallel zum Bundestag im September die Wahl zum neuen Abgeordnetenhaus stattfinden.



