Demokratie lebt durch die effektive Teilhabe an der Gesellschaft. Das gilt insbesondere am Wahltag und für die Ausübung des Wahlrechts. Allerdings wirken sich im Alltag bestehende Barrieren auch auf den Prozess der Stimmabgabe aus.
Ein barrierefreier Wahlvorgang erfordert, dass mögliche Hindernisse von vornherein mitgedacht und Lösungen bereitgestellt werden. Dies fängt bei der Auswahl geeigneter Wahllokale sowie der Zugänglichkeit und Verständlichkeit von Wahlunterlagen an und endet bei der zulässigen Unterstützung des Wahlvorgangs.
Auswahl der Wahllokale
Wahllokale müssen in Deutschland nach wie vor nicht barrierefrei sein. Zwar weist die Wahlbenachrichtigung aus, ob der Zugang barrierefrei gestaltet ist. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, müssen Auskünfte über barrierefreie Wahllokale telefonisch erfragt werden. Für die Wahl in einem anderen Wahllokal ist der Wahlschein Voraussetzung, welcher nur mit den Briefwahlunterlagen ausgestellt wird. Das stellt keine Lösung dar: Menschen mit Behinderung sollten nicht darauf angewiesen sein, Briefwahlunterlagen beantragen zu müssen, um vor Ort wählen zu können. Im Zweifel müssen sie sogar in einem Wahllokal wählen, welches vom eigenen Wohnsitz weiter entfernt ist. Die Barrierefreiheit muss daher von vornherein bei der Auswahl der entsprechenden Räumlichkeiten für die Wahl bedacht werden.
Verständlichkeit der Wahlbenachrichtigung
Erst kürzlich haben die Menschen in Deutschland ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Für Menschen z. B. mit Sehbehinderung oder einer sog. geistigen Behinderung sind die Informationen aber nicht barrierefrei. Denn sie werden weder in Braille-Schrift noch in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Die Informationen zur Wahl bestehen weiterhin aus eng und klein geschriebenem Text. Die Webseiten der Kommunen geben zwar oft weitergehende Auskünfte, doch nicht alle Menschen können Informationen digital abrufen.
Die wichtigsten Informationen auf der Wahlbenachrichtigung sollten gut lesbar, prägnant und im Zweifel für alle Menschen verständlich dargestellt sein: Wo kann ich an meinem Wohnort entweder am Wahltag oder sogar zuvor wählen (eine Möglichkeit, die vielen Menschen nicht bewusst ist) und wie beantrage ich dafür notwendige (Briefwahl-)Unterlagen.
Wählen mit Assistenz
Können Wahlberechtigte eine Wahlentscheidung lediglich nicht eigenständig umsetzen, bedienen sie sich einer Hilfsperson. Die Auswahl dieser ist der wahlberechtigten Person selbst überlassen. Eine rechtliche Betreuung muss nicht zwingend auch diese Hilfsperson sein.
Sichergestellt wird die persönliche Stimmabgabe mittels einer Erklärung an Eides statt, die die Hilfsperson gegenüber der Wahlbehörde abgeben muss. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, welche die Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert.
Wählen im Wahllokal
Bei der Wahl im Wahllokal sollte stets der Wunsch nach Selbstständigkeit beim Ausüben des Wahlrechts im Vordergrund stehen. Die benannte Hilfsperson kann auch im Wahllokal assistieren. Hat die wahlberechtigte Person vorab keine Assistenz benannt, kommt auch eine Person aus dem Wahlvorstand als Hilfsperson in Betracht. Dafür müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes im Vorfeld entsprechend geschult werden. So können Unsicherheiten vorgebeugt und Missverständnisse vermieden werden. Am wichtigsten ist die Information, dass die benannte Hilfsperson die Wahlkabine mit aufsuchen darf. Dies gilt auch für Menschen mit einer Sehbehinderung.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine Handreichung dafür veröffentlicht, wie Menschen mit Behinderung bei der Stimmabgabe im Wahllokal unterstützt werden können.
Weiterführende Informationen in Leichter Sprache, wie Menschen mit Beeinträchtigung ihr Wahlrecht ausüben können, stellt die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Dr. Rick Sprotte ist Referent für Sozialrecht bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Er befasst sich unter anderem mit den rechtlichen Aspekten gesellschaftlicher Teilhabe. Als langjähriger Wahlhelfer ist ihm die gleichberechtigte Teilhabe am Wahlvorgang ein besonderes Anliegen.



