Dienstag, 21. Januar 2025

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Ann Kathrin Herweg
Ann Kathrin Herweg
Ann Kathrin Herweg ist Teil der Online-Redaktion, koordiniert das E-Journal und unterstützt digitale Veranstaltungen. Auch in ihrer Freizeit ist sie gerne auf Veranstaltungen unterwegs, dann aber als Kamerafrau oder Lichttechnikerin.

Reservist*innen tun fast alles, was aktive Soldat*innen auch tun – in ihrer Freizeit. Leutnant Jacob ist einer von ihnen. Wenn er nicht gerade mit seinem Studium beschäftigt ist, trainiert und dient er bei den Feldjägern. Mit uns spricht er darüber, wie der Reservistendienst sein Leben verändert hat und ob man diesen Einsatz als Ehrenamt bezeichnen kann.


Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat uns einige Fragen zum Reservistendienst beantwortet.

Gilt der Dienst als Reservist*in offiziell als Ehrenamt?

Dem Reservistendienst und dem Ehrenamt ist gemein, dass der Dienst im Frieden freiwillig und im öffentlichen Interesse erfolgt. So gesehen könnte der Reservistendienst im weitesten Sinne als Ehrenamt betrachtet werden, wobei hier sowohl finanzielle als auch soziale Absicherungen gewährleistet sind. Ähnlich wie bei den Organisationen „Freiwillige Feuerwehr“ oder „Technisches Hilfswerk“ (THW) engagieren sich Reservist*innen gemeinnützig und übernehmen dabei verantwortungsvolle Aufgaben zum Schutz und zur Unterstützung der Gesellschaft. Gleichwohl ist der Bindungscharakter des Dienstes als Reservist*in deutlich stärker ausgeprägt: So wäre einem möglichen Heranziehungs- bzw. Einberufungsbescheid Folge zu leisten. In letzter Konsequenz haben Reservist*innen im Kampf zu bestehen.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem freiwilligen Reservistendienst ohne Wehrdienst-Erfahrung und dem Reservistendienst nach dem aktiven Wehrdienst?

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen beiden Formen des Reservistendienstes, insbesondere in den Voraussetzungen und der Ausbildung. Personen ohne Wehrdiensterfahrung durchlaufen eine grundlegende Ausbildung, um die militärischen Grundkenntnisse zu erwerben. Diese Ausbildung ist kürzer als die klassische dreimonatige Grundausbildung der aktiven Soldat*innen und umfasst verschiedene Module, die auf spezifische Verwendungen wie etwa den Heimatschutz vorbereiten. Ehemalige Soldat*innen mit Wehrdiensterfahrung verfügen hingegen bereits über diese Grundlagen und können schneller und zielgerichteter für ihren Reservistendienst eingesetzt werden.

Was genau bedeutet es, Reservist*in zu sein?

Reservist*innen übernehmen Aufgaben, die denen der aktiven Soldat*innen und Soldaten gleichgestellt sind. Sie werden grundsätzlich in allen Bereichen der Bundeswehr eingesetzt. So können sie beispielsweise als Wach- und Sicherungssoldat*innen, als Feldwebel im Personalwesen oder sogar in Führungspositionen als Kommandeur*in verwendet werden. Die jeweils damit verbundene Verantwortung ist dieselbe wie im aktiven Dienst und auch die körperliche Fitness wird entsprechend gefordert und überprüft, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Gibt es je nach Aufgabenbereich verschiedene „Arten“ von Reservist*innen?

Die Bundeswehr unterscheidet nicht zwischen „Arten“ von Reservist*innen im engeren Sinne. Reservist*innen werden jedoch nach ihrer Qualifikation und Ausbildung sowie nach ihren Fähigkeiten und dem Bedarf der Bundeswehr in unterschiedlichen Verwendungen eingesetzt. Es gibt verschiedene sogenannte Dienstleistungsarten, was jedoch eher verwaltungsrechtliche Unterschiede betrifft und nicht die Art des Einsatzes selbst.

In welchem Fall geht Beruf und in welchem der Einsatz als Reservist*in vor?

Mit Blick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, der Bundeswehr und den Reservist*innen wird im Frieden auf die Balance zwischen beruflicher Verpflichtung und Engagement in der Reserve geachtet. Im Frieden beruht der Einsatz als Reservist*in immer auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Lediglich im Falle einer außenpolitische Krisenlage – dem sogenannten Bereitschaftsfall – oder im Spannungs- und Verteidigungsfall kann hiervon abgewichen werden. In einem solchen Fall können Reservist*innen als “unabkömmlich” an ihrer Arbeitsstelle gemeldet werden, wenn ihre Arbeitskraft für das Unternehmen oder eine behördliche Aufgabe dringend benötigt wird. In einem solchen Fall entscheidet die Bundeswehr unter Berücksichtigung der Belange der Arbeitgeber bzw. der Behörde, ob tatsächlich zum Dienst einberufen wird. Hierbei wird der Blick auf die Gesamtverteidigung gerichtet, die nicht nur durch die Bundeswehr zu leisten ist, sondern auch durch zivile Stellen und Einrichtungen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Reservist*innen und Berufssoldat*innen – insbesondere im Falle eines Einsatzes, in der Ausbildung und den Dingen, die er/sie machen darf?

Grundsätzlich gibt es keine großen Unterschiede in der Ausbildung und den Verwendungen zwischen Reservistinnen/Reservisten und Berufssoldatinnen/-soldaten. Ein wesentlicher Unterschied liegt jedoch darin, dass Berufssoldatinnen/-soldaten und Zeitsoldatinnen/-soldaten in Auslandeinsätze befohlen werden können, während Reservistinnen/Reservisten lediglich freiwillig an Auslandseinsätzen teilnehmen. Dies bietet ihnen eine gewisse Flexibilität, während Berufssoldatinnen und -soldaten eine verbindlichere Dienstverpflichtung haben. Reservistendienst wird zudem nur temporär für bestimmte Zeiträume geleistet.

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