Ab Juni können sich Absolvent*innen eines mittleren Schulabschlusses für die „Fachoberschule Polizei“ bewerben. Dabei handelt es sich um einen neuen Bildungsgang, der vom Schul- und vom Innenministerium erprobt wird. An elf Berufskollegs können Schüler*innen die Fachhochschulreife erlangen und ein Praxisjahr bei der Polizei absolvieren.
Möglich ist das an Berufskollegs in Dortmund, Bochum, Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg, Köln, Bonn, Münster, Recklinghausen, Gelsenkirchen sowie im Kreis Düren. Circa 300 Plätze stehen zum Schuljahr 2022/23 bereit. Schulstart ist am 1. August nächsten Jahres. Neben der Fachhochschulreife erwerben die Schüler*innen in dem zweijährigen Bildungsgang polizeispezifische Kenntnisse, wie etwa in Recht und Staatslehre. Gleichzeitig sichern sie sich eine vorbehaltliche Einstellungszusage für die Polizei Nordrhein-Westfalen und damit für das anschließende Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung, sofern sie den Abschluss erfolgreich absolvieren und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Es bleibt aber weiterhin bei der zweigeteilten Laufbahn der nordrhein-westfälischen Polizei.
Praktikum in Dienststellen vorgesehen
In der Jahrgangsstufe elf des Bildungsganges „Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ ist ein wohnortnahes, einjähriges Praktikum in einer der 47 Kreispolizeibehörden vorgesehen. Dabei erfolgen Einblicke in den Wach- und Wechseldienst im Streifenwagen sowie in die kriminalpolizeiliche Arbeit. Außerdem gibt es weitere Pflicht- und Wahlpflichtmodule, etwa in der Polizeiverwaltung, der Fortbildungsstelle der jeweiligen Dienststelle und in den Bildungszentren des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP). An drei Wochentagen findet Praxis und an zwei Tagen Unterricht statt. Die Jahrgangsstufe zwölf besteht dann ausschließlich aus Unterricht.
Der neue Bildungsgang richtet sich an Absolvent*innen, die einen mittleren Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht und das 35. Lebensjahr am 1. September des beginnenden Schuljahres noch nicht vollendet haben. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz erfolgt zentral beim LAFP. Schulische Zugangsvoraussetzungen sind der mittlere Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und der Praktikumsplatz bei der Polizei. Die Bewerbung für die Schulplätze erfolgt über die jeweiligen Berufskollegs. Der Schulversuch soll mit den an den Berufskollegs bereits vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen durchgeführt werden.
Weiteres Potenzial fördern
Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte zu dem Vorhaben: „Nicht nur Gymnasiasten können gute Polizisten sein. Auch in Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlummert Polizeipotenzial. Dieses Potenzial wollen wir fördern.“ Schließlich werde die Polizei vor allem dann akzeptiert, wenn sich die Breite der Bevölkerung in ihr wiederfinden. „Auch Haupt-, Real- und Gesamtschüler*innen mit mittlerer Reife können, wollen und sollen gute Polizisten sein. Wir fördern Vielfalt, indem wir auch ihnen ermöglichen, sich bei der Polizei zu bewerben“, so Reul weiter.
Und Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) unterstrich: „Die Landesregierung öffnet den Zugang zum Polizeivollzugsdienst nun auch für Bewerber*innen mit mittlerem Schulabschluss und setzt damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Dieser neue Bildungsgang ergänzt die bewährten Pfade in den Polizeivollzugsdienst.“



