Drohnen sind auch bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mittlerweile immer weiter verbreitet und teilweise bereits etablierte Einsatzmittel. Allerdings sind sie oftmals nicht sofort an einem Unglücksort verfügbar und müssen erst – teilweise sehr zeitaufwändig – dorthin gebracht werden. Hier könnten Mini-Drohnen Abhilfe schaffen.
Davon geht zumindest Oberbrandrat Franz Petter von der Feuerwehr Hamburg aus. Aus seiner Sicht sind diese kleinen Flugobjekte, die auf jedem Einsatzfahrzeug mitgeführt werden können und sofort einsatzbereit sind, die Zukunft. Denn bislang eingesetzte Spezialdrohnen hätten noch einen Nachteil, so Petter: ihre Anwendung sei sehr personalintensiv. Zielführender wäre es ihm zufolge, jeden Einsatztrupp der Feuerwehren mit mehreren kleineren Drohnen auszustatten. Dann könnte der Einsatzleiter die jeweils richtige, weil passende Entscheidung treffen und das jeweils optimale technische Gerät verwenden. “Bei Drohneneinsätzen folgt die Technik der Taktik”, erklärt Petter dazu.
Noch nicht alles geregelt
Allerdings gebe es bei der Nutzung unbemannter Systeme durch die BOS hierzulande noch zahlreiche offene rechtliche Fragen, kritisiert der Hamburger Oberbrandrat. Und dies, obwohl sie von einer Art Bereichsausnahme profitierten, wie Rechtsanwalt Timo Stellpflug erläutert. Offen seien etwa noch einige Sachverhalte aus den Bereichen Versicherung und Haftung. Diese Thematiken seien auch noch nicht abschließend in Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katstrophenhilfe (BBK) zum Drohneneinsatz durch BOS behandelt, bemängelt Petter. Auch würden Mini-Drohnen dort bislang nicht erwähnt.
Die Empfehlungen seien jedoch bereits bei zahlreichen BOS als Dienstvorschriften umgesetzt worden, erwidert Katrin Uhl vom BBK. Zudem kündigt sie eine Fortentwicklung und Evaluation der Empfehlungen in diesem Jahr an. Anfang 2022 solle dann eine neue Fassung veröffentlicht werden.