Montag, 7. Oktober 2024

Endlich mehr Rechtssicherheit

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Bennet Klawon
Bennet Klawon
Bennet Klawon ist zuständig für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Manchmal richtet er bei Kochexperimenten selbst mittlere Katastrophen an.

Lange wurde um das “Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze”, mit dem auch die Rechtsicherheit von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) neugeregelt werden soll, gerungen. Nun wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Zuvor wurde noch eine Änderung im Entwurf des NotSanG vorgenommen.

In der geänderten Fassung des Gesetzes dürfen Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen nun eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen sowie dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu verhindern. Bisher durften Sanitäter nur im rechtfertigenden Notfall heilkundliche Eingriffe, wie das Verabreichen von Medikamenten, durchführen. Eine rechtssichere Grundlage hatte es bis jetzt nicht gegeben. Heilkundliche Maßnahmen waren eigentlich nur Ärzten vorbehalten gewesen. Die fehlende Reglung hatte in der Vergangenheit zu Kritik von Hilfsorganisationen und Verbänden geführt.

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, begrüßte die Änderungen des Gesetzes. Die Sanitäter erhielten so mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen. Dies sei ganz im Sinne der Patienten. Ebenso zeigte sich Marco K. König, 1. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD), erleichtert: “Das ist für den DBRD und den gesamten Rettungsdienst ein Riesenerfolg.”

Das Gesetz wird voraussichtlich Mitte Februar vom Bundesrat angenommen, sodass es noch im gleichen Monat in Kraft treten kann.

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