Städtebauliche Kriminalprävention trägt dazu bei, Kriminalität und unerwünschtes Verhalten im öffentlichen Raum zu verringern und das Sicherheitsgefühl der Nutzer*innen zu stärken. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass sich Straftaten und Regelverstöße an bestimmten Orten häufen.
In Deutschland wurde der Zusammenhang zwischen Kriminalität und Raum zunächst vor allem anhand sogenannter Angsträume untersucht. Damit sind meist (halb-)öffentliche Orte gemeint, an denen sich viele Menschen besonders bedroht fühlen. Vergleichsweise häufig gilt das für Frauen, etwa bei Fußgängertunneln, Parkhäusern oder Wegen und Parks bei Dunkelheit. Solche Orte haben typische Merkmale:
- Es sind keine Menschen in der Nähe, die helfen oder als Zeug*innen eingreifen könnten.
- Sie sind unübersichtlich, teilweise nicht einsehbar und bieten potenziellen Täter*innen Verstecke.
- Sie sind schlecht, nur teilweise oder gar nicht beleuchtet.
- Die Bausubstanz ist verwahrlost oder beschädigt.
Die Maßnahmen setzen genau hier an: Sie sollen Orte übersichtlicher und besser einsehbar machen und mehr Leben dorthin bringen. So werden Gelegenheiten für Straftaten verringert und das Sicherheitsempfinden gestärkt. Zentrale Empfehlungen sind:
- Einsehbarkeit schaffen: Räume so gestalten, dass Anwohner*innen und Passant*innen sie einsehen können, etwa durch Sichtbeziehungen, die Ausrichtung von Fenstern und Nutzungen im Erdgeschoss.
- Orientierung erleichtern: Eindeutige, übersichtliche Wegeverbindungen anlegen, die Verstecke und Fluchtwege vermeiden.
- Gut beleuchten: Wege, Plätze, Haltestellen und Parkplätze ausreichend und gleichmäßig ausleuchten, damit sie einsehbar bleiben.
- Räume pflegen: Gepflegte Orte zeigen, dass jemand hinschaut, und beugen so Verwahrlosung und Vandalismus vor.
- Nutzungen mischen: Wohnen, Handel, Gastronomie und Freizeit sorgen dafür, dass zu allen Tageszeiten Menschen vor Ort sind.
Einen wichtigen Beitrag leisten zudem Maßnahmen, die den nachbarschaftlichen Zusammenhalt fördern. Wer sich verbunden fühlt, übernimmt eher Mitverantwortung für sein Umfeld.
Kriminalprävention und der Umgang mit Unsicherheitsgefühlen betreffen viele Akteur*innen, die den öffentlichen Raum planen, gestalten und unterhalten. Dazu zählen die Fachämter der Kommunen (etwa Stadtplanung, Grünflächenamt und Soziales), die Polizei, der Einzelhandel und Verkehrsunternehmen. Jede dieser Gruppen blickt aus einer eigenen Perspektive auf das Thema.
Um bestehende Angsträume oder kriminalitätsfördernde Orte zu erkennen, stehen verschiedene Methoden zur Verfügung: Lagebilder aus der Polizeistatistik, kommunale Befragungen oder Begehungen mit Nutzer*innen. Auf dieser Grundlage lassen sich Maßnahmen idealerweise gemeinsam und aufeinander abgestimmt entwickeln und umsetzen.
Bei der Planung neuer Areale wie Wohngebieten oder Parks kann die Gemeinde die Polizei als Träger öffentlicher Belange in die Bauleitplanung einbeziehen.
Städtebauliche Prävention wirkt am besten als Teil eines integrierten Ansatzes: Gestaltung allein löst keine sozialen Probleme, und bloße Verdrängung kann Delikte räumlich verlagern. Zu empfehlen ist daher die Kombination mit sozialer Prävention, Quartiersmanagement und einer Stärkung der Nachbarschaft.

Marcus Kober ist Politologe und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) seit vielen Jahren im Themenschwerpunkt Kommunale Kriminalprävention.



