Dienstag, 21. Januar 2025

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Ehrenamtliche Sicherheitspartner*innen

Bereits seit dem Jahr 1994 bietet sich engagierten Bürger*innen im Land Brandenburg die besondere Möglichkeit als Sicherheitspartner*in im Rahmen von Sicherheitspartnerschaften (Sipa) ehrenamtlich einen aktiven Beitrag zur Sicherheit vor Ort (in der Stadt, in der Gemeinde, im Ortsteil) zu leisten.

„Sicherheitspartner sind sozial engagierte Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde, die in der Wahrnehmung ihrer persönlichen Rechte (sog. Jedermannsrechte) und der sozialen Verantwortung für die Gemeinschaft unbewaffnet und ohne hoheitliche Befugnisse, im Zusammenwirken mit anderen, für die örtliche Sicherheit aktiv tätig werden. Sie bilden nach Möglichkeit im lokalen Verbund Sicherheitspartnerschaften, um sich gemeinsam und abgestimmt zu engagieren.“ (Zitat aus dem Erlass Ministerium des Inneren und für Kommunales – MIK – vom 01. Juni 2017)

Gegenwärtig bestehen im Land Brandenburg 68 Sicherheitspartnerschaften, in denen 414 Personen als Sicherheitspartner*innen tätig sind.

Welche Funktion haben die Sicherheitspartner*innen?

Der konkrete Aufgabenbereich der einzelnen Sicherheitspartnerschaften orientiert sich an den jeweiligen örtlichen Bedarfen auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen/Verabredungen z. B.  in Einwohnerversammlungen.

Sicherheitspartnerschaften verstehen sich dabei als Bindeglied zwischen Bürger*innen, Kommune und Polizei. Sie agieren mit dem Ziel, dass sich die Menschen in ihrem Umfeld sicherer fühlen und zugleich das Miteinander der Menschen gefördert wird. Ob durch die Begleitung der Kleinsten auf dem Schulweg, die Mitwirkung bei Veranstaltungen, wie z. B. Stadtfesten, der „Streifengang“ im Wohngebiet oder in der Kleingartenanlage bzw. allein durch ihre sichtbare Präsenz – Sicherheitspartner*innen vermitteln vorrangig die Botschaft:

Wir achten aufeinander und übernehmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und des Gemeinwohls Verantwortung unmittelbar vor Ort.

Hierfür kommen Menschen zusammen, die mit offenen Augen und Verantwortungsbewusstsein ihre Gemeinschaft stärken und ein sichtbares Zeichen für Zusammenhalt und Achtsamkeit setzen möchten. Die Sicherheitspartner*innen sind dabei auch äußerlich gut erkennbar. Sie tragen Kleidung mit der Aufschrift „Sicherheitspartnerschaft“ und können sich als Sicherheitspartner*in ausweisen.

Der Weg zur Sicherheitspartnerschaft

Die Sicherheitspartnerschaften bilden sich nach dem Willen der Bürger*innen in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Kommune. Sie werden durch diese sowie von der örtlichen Polizei betreut.

Die Polizei prüft mit Einverständnis der Bewerber*innen deren Zuverlässigkeit. Eine Zuverlässigkeit liegt u.a dann vor, wenn die Bewerber*innen vorstrafenfrei sind, keine Versagungen für waffenrechtliche Erlaubnisse vorliegen und keine Erkenntnisse vorliegen, dass sie die demokratische Rechtsordnung und ihre Institution nicht anerkennen.

Die berufenen Sicherheitspartner*innen erhalten als Grundausstattung eine spezifische Jacke mit dem Aufdruck „Sicherheitspartnerschaft“ und ein einmaliges Ausstattungsbudget von 150 Euro. Zusätzlich kann eine monatliche Aufwandsentschädigung von 30 Euro durch das Land gezahlt werden. Zudem können für weitere Anschaffungen (z.B. Fahrräder) weitere finanzielle Unterstützungen durch die Kommune und das MIK Brandenburg erfolgen.

Weitere Informationen zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit findest du hier.


(Foto: Privat)

Christian Schmidt ist als zuständiger Sachbearbeiter für Belange der Kommunalen Kriminalitätsprävention mit der Begleitung und Entwicklung von Sicherheitspartnerschaften im Ministerium des Inneren und für Kommunales (MIK) Brandenburg befasst.

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