Mittwoch, 22. Oktober 2025

Bundespolizeigesetz

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Marco Feldmann
Marco Feldmann
Marco Feldmann ist Redakteur für Innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz. Er war 15 Jahre lang Fußballschiedsrichter.

Das Bundespolizeigesetz ist die Rechtsgrundlage für das Agieren aller Bundespolizist*innen in Deutschland. Es enthält alle wichtigen Bestimmungen zu den Zuständigkeiten und Befugnissen der Beamt*innen. Dazu gehören unter anderem die Aufgaben der Bundespolizei als Sonderpolizei des Bundes in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit. Ebenfalls geregelt sind ihre Zuständigkeiten beim Schutz von Bundesorganen, ihre Aufgaben auf See sowie im Notstands- und Verteidigungsfall. Auch Fragen der Amtshilfe für andere Behörden sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Bundespolizei werden in dem Gesetz beantwortet.

Die Rechtsnorm gilt inzwischen allerdings als veraltet und nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Schon in der letzten Legislaturperiode sollte das Bundespolizeigesetz deshalb reformiert werden. Die Novelle, zu der es auch eine Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages gab, scheiterte dann jedoch am Widerstand der Bundesländer im Bundesrat.

Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf einen erneuten Reformversuch verständigt. Allerdings mit wichtigen Einschränkungen. Wörtlich heißt es in dem Dokument: „Das Bundespolizeigesetz novellieren wir ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Solange der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung nicht sichergestellt ist, muss ihr Einsatz unterbleiben. Transparenz und effektive Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Parlament werden wir sicherstellen.“ Diese Beschränkungen und fehlenden Befugnisse werden von den Polizeigewerkschaften massiv kritisiert. Sie würden die Beamt*innen in ihren Möglichkeiten massiv behindern und die Verfolgung von Straftaten, wie zum Beispiel Schleusungskriminalität, erheblich erschweren, heißt es von dort.

Noch liegt kein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium (BMI) zu einer Reform des Bundespolizeigesetzes vor. Möglicherweise wird dort zunächst einmal die ebenfalls angekündigte Überwachungsgesamtrechnung abgewartet, um dann konkrete Novellierungsvorschläge unterbreiten zu können.

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