Wenn es um Schulbücher geht, herrscht bei vielen der Eindruck: Das dauert doch ewig! Tatsächlich stand das Zulassungsverfahren für Lernmittel im Freistaat vor einigen Jahren durchaus in der Kritik – als bürokratisch, langwierig und nicht mehr zeitgemäß. Dabei ist der Prozess durchorganisiert und professionell strukturiert.
Aber warum ist das so wichtig und wieso ist dabei manchmal Geduld gefragt? Ein Blick hinter die Kulissen lohnt sich.
Qualität vor Tempo
In Bayern dürfen Schulbücher nicht einfach so im Unterricht eingesetzt werden. Ob Mathebuch, Englisch-Arbeitsheft, Atlas, Formelsammlung oder Lateinlektüre: All das muss vor dem Einsatz im Unterricht eine staatliche Prüfung durchlaufen. Die Grundlage dafür bildet, ausgehend vom Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, die sogenannte Zulassungsverordnung (ZLV).
Das Ziel dabei ist, dass Schülerinnen und Schüler mit Lernmitteln arbeiten, die fachlich korrekt, ausgewogen, aktuell und altersgerecht aufbereitet sind – und die pädagogischen Standards erfüllen. Schulbuch ist also nicht gleich Buch. Es soll nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch erklären, leiten, vertiefen. Deshalb checken unabhängige Gutachterinnen und Gutachter jedes eingereichte Werk gründlich – mit Blick auf Lehrplanbezug, Sprache, Inhalt und sogar auf die grafische Gestaltung.
Warum aber dauert das „so lange“?
Dass das Ganze nicht von heute auf morgen erledigt ist, liegt auf der Hand. Der Zulassungsprozess beginnt mit der Einreichung eines Manuskripts durch den Verlag – und das passiert oft nicht gleichzeitig für alle Fächer, sondern Stück für Stück. Wann das passiert, bestimmt allein der Verlag, nicht das Staatsministerium.
Sobald ein Buch eingereicht ist, startet die Begutachtung – und die läuft effizient. Die Dauer des Verfahrens hängt dabei entscheidend von der Qualität des Manuskripts ab. Sind Nachbesserungen nötig (und das kommt regelmäßig vor), müssen die Verlage nachsteuern – das kostet Zeit. Parallel laufen dort oftmals bereits Planungen für Druck, Lagerung und Auslieferung, ebenfalls in Verlagshand.
Digitaler Wandel = mehr neue Bücher?
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die wachsende Bedeutung digitaler Medien im Unterricht. Müssen Lernmittel deshalb heute häufiger ersetzt oder neu zugelassen werden als früher? Ja – zumindest häufiger aktualisiert. Die Lebensdauer eines Schulbuchs ist in Zeiten von QR-Codes, E-Books und interaktiven Zusatzangeboten kürzer geworden. Lehrpläne entwickeln sich weiter, gesellschaftliche Themen verändern sich schneller, technische Neuerungen halten Einzug. Schulbücher müssen da mithalten. Gleichzeitig gilt: Nicht jede Änderung zwingt zur Neuzulassung. Kleinere Updates, vor allem bei digitalen Komponenten, können unter bestimmten Bedingungen auch ohne neues Prüfverfahren veröffentlicht werden.
Und eines ist klar: Zulassung ist kein Selbstzweck!
Die staatliche Lernmittelprüfung erfüllt keinen Selbstzweck, sondern eine wichtige Aufgabe – sie schützt vor Fehlern, sorgt für Qualität und Orientierung. Besonders im Zuge des Übergangs vom G8 zum G9 hat das Kultusministerium den Prozess eng begleitet und wo nötig angepasst. Für neue Jahrgänge wurden die Begutachtungen priorisiert, die Abläufe weiter verschlankt. In der Praxis konnten so fast immer pünktlich Lösungen gefunden werden – und wenn doch mal ein Buch verspätet kam, half oft ein digitaler Vorabdruck als Übergang.
Qualität braucht ihre Zeit
Ja, ein Zulassungsverfahren kann seine Zeit dauern. Der professionell aufgesetzte Zulassungsprozess wird dabei stets weiterentwickelt – er ist heute moderner, strukturierter und transparenter als je zuvor. Klar bleibt: Ohne die Zusammenarbeit aller Beteiligten – Ministerium, Verlage, Gutachterinnen und Gutachter und Schulträger – geht’s nicht. Aber genau diese Zusammenarbeit sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler in Bayern mit geprüften, hochwertigen Lernmitteln lernen können. Das ist das wichtigste Ziel und doch der beste Beweis dafür, dass sich Gründlichkeit einfach auszahlt.

Carolin Schackert ist Oberstudienrätin und stellvertretende Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Anmerkung der Redaktion: Wegen der Vorgaben für die Bayerische Verwaltung ist dieser Beitrag abweichend von unserer gewohnten Regelung nicht mit * gegendert sondern in der Paarform gehalten.