Die Staatsanwaltschaft ist für viele Menschen zunächst ein Buch mit sieben Siegeln, vor allem wenn es um die Frage geht, was wir Staatsanwält*innen eigentlich den ganzen Tag machen. Doch beginnen wir ganz von vorne.
In den meisten Fällen beginnt ein Strafverfahren bei der Polizei. Diese erhält beispielsweise durch eine Strafanzeige oder einen Notruf Kenntnis von einer möglichen Straftat und beginnt mit den Ermittlungen. Bei weniger schweren Fällen ermittelt sie zunächst eigenständig, bei besonders schweren Straftaten werden die zuständigen Staatsanwält*innen frühzeitig eingebunden. Sind die Ermittlungen seitens der Polizei abgeschlossen, wird die Akte an uns zur Entscheidung übermittelt.
Die entscheidende Frage dann: Reichen die bisherigen Ermittlungen aus oder muss noch weiter ermittelt werden? Sind diese ausreichend, können wir Staatsanwält*innen beispielsweise Anklage erheben oder das Verfahren einstellen. Wir prüfen hierbei, ob ein sogenannter hinreichender Tatverdacht vorliegt – Voraussetzung für eine Anklage. Vereinfacht gesagt muss eine Verurteilung nach dem bisherigen Ermittlungsstand wahrscheinlicher sein als ein Freispruch. Wir müssen auch dann eine Entscheidung treffen können, wenn die Beweislage nicht optimal ist – das ist regelmäßig der Fall.
Doch wie sieht das Ganze im Arbeitsalltag aus? Was passiert, wenn eine solche Akte auf meinem Schreibtisch landet?
Als Staatsanwalt habe ich grundsätzlich relativ flexible Arbeitszeiten und kann einen Teil meiner Arbeit auch im Homeoffice erledigen. Wenn ich ins Büro komme, steht zunächst ein kleiner Outfitwechsel an, da ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Für Beamt*innen und Richter*innen in Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, ein Fahrrad als Dienstrad zu leasen und auch privat zu nutzen.
Ist mein Laptop im Anschluss hochgefahren, prüfe ich zunächst meine E-Mails. Anschließend geht es mit der Aktenbearbeitung an den Kern meiner Arbeit. Die Akten erreichen mich auf digitalem Wege oder in Papierform. Zuerst prüfe ich, ob etwas besonders dringlich ist – etwa die Beantragung eines richterlichen Beschlusses. Wenn wir wissen möchten, welche Mobilfunknummern in einer bestimmten Funkzelle – beispielsweise an einem Tatort- eingeloggt waren müssen diese Daten von den Mobilfunkanbietern durch richterlichen Beschluss zügig angefordert werden.
Danach widme ich mich den nicht eiligen Akten und entscheide, welche weiteren Schritte in einem Verfahren notwendig sind. Das kann das Beantworten von Sachstandsanfragen sein, das Schreiben einer Anklage oder auch das Erteilen von Ermittlungsaufträgen an die Polizei. Hierin steckt ein Großteil der Arbeit, denn ich muss mich immer wieder in neue Sachverhalte einarbeiten, herausfinden welche Fragen noch offen sind und wie ihnen auf den Grund gegangen werden kann.
Neben der Aktenbearbeitung telefoniere ich mit den verschiedensten Personen und Behörden, tausche mich mit Kolleg*innen über Probleme aus und treffe mich auch regelmäßig mit der Kriminalpolizei, um in der Funktion als Leiter der Ermittlungen bestimmte Verfahren zu besprechen. Wenn es zeitlich passt, begleite ich die Polizei auch selbst, z.B. bei Wohnungsdurchsuchungen. Etwa einmal pro Woche bin ich außerdem den ganzen Tag vor Gericht und vertrete dort die Staatsanwaltschaft bei den Gerichtsverhandlungen. Und zwar nicht nur in meinen eigenen, sondern auch in Verfahren von Kolleg*innen.
Ich weiß nie sicher, was mich im Laufe des Tages erwartet. Jede Akte bringt neue Fragen und Herausforderungen mit sich – und sorgt dafür, dass der Berufsalltag zwischen Schreibtisch, Polizei und Gericht abwechslungsreich bleibt.
Wurde ein Angeklagter verurteilt, ist die Arbeit von uns Staatsanwält*innen noch nicht vorbei. Die Akten kommen anschließend vom Gericht zurück und landen wieder auf unserem Schreibtisch. Wir kümmern uns dann auch um die Vollstreckung der Gerichtsentscheidung. Dabei geht es u.a. um die Durchsetzung von Freiheitsstrafen oder Fragen hinsichtlich der Bewährung. In diesem Bereich arbeiten wir Staatsanwält*innen eng mit den Rechtspfleger*innen zusammen, die wichtige Aufgaben im Rahmen der Strafvollstreckung – wie beispielsweise die Ladung zum Haftantritt – übernehmen.
Wenn ich gefragt werde, was den Beruf als Staatsanwalt für mich ausmacht, ist es vor allem die Mischung aus konzentrierter Aktenarbeit, Gerichtsterminen und Gesprächen und Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen und anderen Berufsgruppen. Kein Tag gleicht dem anderen – und genau das macht den Beruf für mich so interessant.

Thomas Lauterbach ist seit Januar 2025 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mainz und ist dort derzeit für allgemeine Strafsachen und Cyberkriminalität zuständig.



