Im modernen Arbeitsmarkt sollte es selbstverständlich sein, dass auch Eltern alle Karriereoptionen offenstehen. Eine wichtige Voraussetzung dafür, ist ein umfassendes Angebot an Betreuungsmöglichkeiten, gerade für die Kleinsten. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab zwei Jahren trägt diesem Umstand Rechnung. Zumindest in der Theorie. Denn aktuell schlagen Expert*innen Alarm.
Etwa 8 von 10 Kindertagestätten (Kitas) in Nordrheinwestfalen müssen eventuell schließen, aufgrund steigender Betriebskosten und Personalmangels. Die Folge sind Qualitätsmängel bei der Betreuung und eine Erhöhung der Elternbeiträge.
Die Höhe der Elternbeiträge ist abhängig vom Jahreseinkommen der Eltern, beziehungsweise der/des Erziehungsberechtigten, und werden monatlich an die Kita gezahlt. Eltern, die mit ihrem Jahreseinkommen unterhalb einer festgesetzten Einkommensgrenze liegen, bekommen den Beitrag, auf Antrag, vom Jugendamt ganz oder anteilig bezahlt. Zudem hängt der Elternbeitrag von der Betreuungszeit und dem Betreuungsbedarf der Kinder ab. Der maximale Beitragssatz, für eine Betreuungszeit von 45 Stunden pro Woche bei einem Einkommen ab 100.000 € jährlich, liegt bei 638,48 € im Monat. Dazu kommen zusätzliche Gebühren, etwa für Mahlzeiten. In städtischen Kitas in Köln, liegt der derzeitige Kostenbetrag beispielsweise bei 2,50 Euro pro Mahlzeit.
Die finanzielle Lage der Kitas ist dem zuständigen Ministerium bekannt. Ab August sollen deshalb 100 Millionen Euro vom Familienministerium zur Verfügung gestellt werden. Das heißt für jede Kita etwa 12.500 Euro. Damit sollen die angestiegenen Kosten beglichen werden, was Schätzungen zufolge aber nicht dauerhaft möglich sein wird. Statt einer Einmalzahlung wünschen sich Kita-Betreiber eine Anpassung der Pauschale pro Kind.
Bei diesem Directory hat unsere Schülerpraktikantin Friederike Schönbohm mitgewirkt.