Samstag, 27. April 2024

Spielregeln und Aufgaben für Beauftragte? 

Die Beauftragten der Beauftragten

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Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser ist Volontärin in der Online-Redaktion und kümmert sich auch um Social Media und Podcasts. In ihrer Freizeit spielt sie gerne alle Arten von Gesellschaftsspielen.

Beauftragte werden zumeist von Bund oder Ländern eingesetzt, um die Interessen ihrer Themengebiete beratend und unabhängig einfließen zu lassen. Doch die Regelungen für das Amt eines/einer Beauftragten sind eher schwammig gestaltet. Was sind also die „Spielregeln“, an die sich Bundesbeauftragte, Koordinator*innen, Bevollmächtigte, etc. zu halten haben?  

Ein vielfältiges Arbeitsfeld  

Entsprechend § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind die Beauftragten an Regierungsvorhaben zu beteiligen, sollten diese ihren Themenbereich anschneiden. Schriftliche Kabinettsvorlagen müssen dementsprechend noch vor der Kabinettssitzung über ihren Schreibtisch gehen. Es steht ihnen frei, Stellungnahmen und abweichende Meinungen einfließen zu lassen. Je nachdem, wie wohlgesonnen das Ressort den jeweiligen Beauftragten ist, kann die Einbindung erst kurz vor der Fassung des Beschlusses oder aber schon zu Beginn des Meinungsbildungsprozesses erfolgen. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Beauftragten, auf informellen Wegen Anregungen und Vorschläge an die Regierenden heranzutragen. 

Gerade wenn ein Themengebiet in verschiedenen Ressorts angesiedelt ist, gehört es zu ihren wichtigsten Aufgaben, verschiedene Institutionen, Organisationen und andere Personen oder Gruppierungen mit Interesse an dem Thema zusammen zu bringen. Trotz ihrer überwiegend koordinatorischen Funktion kann den Beauftragten eine gewisse politische Macht nicht abgesprochen werden. Als Beauftragte der Regierung erhalten die von ihnen getroffenen Aussagen ein gewisses Maß an Legitimität, auch wenn sie inhaltlich über keine Entscheidungsgewalt verfügen. Öffentliche Stellungnahmen, Positionssetzungen und Veröffentlichungen kommen damit auch immer inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gleich.  

Aber ist das nicht quasi Lobbyismus? 

Nein, denn finanzielle Vorteile kann man aus der Tätigkeit als Regierungsbeauftragte*r in der Regel nicht ziehen. Denn schließlich sollen die Beauftragten unabhängig von eigenen Interessen ihrer beratenden Tätigkeit nachgehen können. Auch wird mit ihnen kein Arbeits- oder sonstiger Dienstvertrag geschlossen. 

Zumeist werden Beauftragte für komplexe, politisch aktuelle oder kontroverse Themenkomplexe berufen. Ohne umfassende politische Maßnahmen zu ergreifen, kann die Regierung damit den Eindruck erwecken, aktiv zu werden und das Thema als wichtig zu erachten. Mit der Berufung vermittelt sich so das Bild einer thematischen Schwerpunktsetzung oder Neuausrichtung. Zudem ist das Amt der/des Beauftragten stark mit der Person verknüpft. Somit bekommt ein bisweilen abstraktes, unbequemes und komplexes Thema ein menschliches Antlitz. Ein*e Ansprechpartner*in wird geschaffen und kann Probleme und Lösungsansätze für das eigene Themengebiet sammeln und verarbeiten, bevor es an die Regierung weitergereicht wird.  

Auf diese Weise haben die Beauftragten die Möglichkeit, die Regierung zu unterstützen, sofern sie auch zeitig an den Prozessen beteiligt werden. 


Dieser Beitrag wurde in Kooperation von Scarlett Lüsser und Jonas Brandstetter (Behörden Spiegel) verfasst.

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