In Nordrhein-Westfalen leben rund 18 Millionen Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven. In der Justiz NRW arbeiten fast 40.000 Mitarbeitende in 28 Berufsgruppen für ein gerechtes Miteinander. Dieser Vielfalt an unterschiedlichen Lebensrealitäten, innerhalb und außerhalb der Justiz, begegnen wir täglich – sei es im Zugang zum Recht, im Miteinander oder in der Weiterbildung zu Themen wie Rechtstaatlichkeit und interkultureller Kompetenz. Wir – das Kompetenzzentrum für Vielfalt und Antidiskriminierung der Justiz NRW (kurz: KoViA) – greifen dabei Themen wie Vielfalt, Antidiskriminierung, Teilhabe und Inklusion in unserer Arbeit auf.
Orientiert an den Prinzipien des Grundgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterstützt KoViA die Justiz NRW dabei, den Anforderungen einer pluralen Gesellschaft im Justizalltag gerecht zu werden. Gegründet wurde das KoViA 2018, damals noch mit dem Namen Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW. Heute hat das Kompetenzzentrum seinen Sitz an der Justizakademie in Recklinghausen, der zentralen Weiterbildungseinrichtung der Justiz NRW. Unser aus fünf Personen bestehendes Team wird von einer abgeordneten Richterin geleitet. Hinzu kommen zwei Referenten mit sozialwissenschaftlichem Hintergrund, eine Fortbildungsdezernentin und eine Sachbearbeiterin.
Gemeinsam entwickeln wir im regelmäßigen Austausch mit Expert*innen Fortbildungen für alle Mitarbeitenden der Justiz NRW zu den Themen Diversität, interkulturelle Kompetenz, Antidiskriminierung, Extremismusprävention und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Dabei legen wir großen Wert auf den Bezug zur Praxis. Zu diesen Themen beraten wir außerdem das Ministerium der Justiz und andere Justizeinrichtungen fachlich oder beantworten Anfragen aus der Politik.
Zusätzlich begleiten wir Gerichte und Behörden im Rahmen eines Modellprojektes zu diversitätsorientierter Organisationsentwicklung. Justizbehörden erarbeiten im Projekt eigene vielfaltsbezogene Strategien und Maßnahmen. Schwerpunkte liegen zum Beispiel in den Bereichen Personalgewinnung, Kommunikation und Interaktion mit unterschiedlichen Zielgruppen, Stärkung der Organisationskultur nach innen und Entwicklung von Leitbildern, Erleichterung des Zugangs zum Recht für Bürger*innen sowie Optimierung von Beschwerde- und Unterstützungsverfahren.
Bei KoViA beschäftigen wir uns mit allen Vielfaltsdimensionen. Ziel unserer Arbeit ist es, strukturelle Hemmnisse für Vielfalt zu beseitigen und das Vertrauen in Justiz und Rechtsstaat zu fördern.
Konkrete Fragen, mit denen wir uns befassen, sind zum Beispiel:
- Welche Verhaltensweisen anderer Kulturen können auf mich, als in Deutschland sozialisierte Person, befremdlich wirken und was ist der Hintergrund des Verhaltens? Hier beugen wir Kommunikationsproblemen vor, welche durch kulturelle Unterschiede zum Beispiel im Gerichtssaal bei einer Verhandlung entstehen könnten.
- Welche besonderen Herausforderungen gibt es für homosexuelle Inhaftierte und wie gehe ich als Sozialarbeiter*in damit um? Hier schulen wir Mitarbeitende gezielt im Umgang mit vulnerablen Gruppen in ihrer Arbeit.
Wichtig für die Bediensteten der Justiz ist aus unserer Sicht spezifisches Fachwissen über Diversität, Antidiskriminierung, Interkulturalität, Extremismusprävention, Inklusion und Teilhabe. Zudem bedarf es der Fähigkeit zur Selbstreflexion, gerade in Bezug auf sogenannte unbewusste Vorurteile. Dadurch leisten wir einen Beitrag zu einer vielfältigeren und zukunftsfähigen Justiz NRW.
Mehr Infos gibt es auf unserer Webseite.

Johannes Jülich ist wissenschaftlicher Referent und arbeitet für die Justiz NRW im KoViA. Dort ist er zuständig für die Themen Diversität, Antidiskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Er hat einen Master in Gender und Queer Studies und einen Bachelor in Erziehungswissenschaft und Medienkulturwissenschaft.



