Ein Arbeitsplatz für alle

Dienst nach Vielfalt

Must read

Ob Bewerbungsprozess, Personalverwaltung oder Arbeitsalltag: Geschlechtliche Vielfalt stellt den Öffentlichen Dienst vor neue Aufgaben, bietet aber auch die Chance, als moderner und attraktiver Arbeitgeber aufzutreten. Wie gut Verwaltungen darauf vorbereitet sind und wo noch Handlungsbedarf besteht, erklärt uns Niklas Wolfgruber. Er führte 2022 eine Umfrage in allen Kommunen und Kreisen Nordrhein-Westfalens zum Thema „Trans* in der Verwaltung“ durch und gibt Einblicke in aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen.

Welche besondere Verantwortung trägt der Öffentliche Dienst beim Thema geschlechtliche Vielfalt?

Als bundesweit größte*r Arbeitgeber*in deckt der Öffentliche Dienst viele verschiedene Berufsbilder ab. Anders als in der Privatwirtschaft arbeitet er direkt im Auftrag des Staates. Damit gelten unabhängig vom Geschlecht besondere Grundsätze: Alle Menschen sind gleich zu behandeln, ihre Würde zu schützen und zu achten. Besonders wichtig ist dabei ein sensibler Umgang mit Vielfalt, besonders in den Kommunen, die sich als moderne Dienstleister*innen verstehen. Auch als Arbeitgeber*in nimmt der Öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion gegenüber der Privatwirtschaft ein.

Wie erleben trans* Personen den Arbeitsalltag in Behörden und öffentlichen Einrichtungen?

Es ist heute kein neues Ergebnis mehr, dass TIN*-Personen sowohl als Bürger*innen als auch am Arbeitsplatz überdurchschnittlich häufig Diskriminierung erleben. Eine Umfrage aus NRW von 2022 zeigte zudem, dass viele Kommunen keine oder nur wenige Unterstützungsangebote für trans* Beschäftigte bereitstellen. Vor allem in kleinen Kommunen besteht die Annahme, trans* Beschäftigte seien vorrangig in Großstädten tätig, sodass es vor allem dort entsprechend während eines Coming-Outs zu Unsicherheiten und verzögerten Prozessen kommen kann.

Welche konkreten Maßnahmen helfen dabei, öffentliche Arbeitgeber inklusiver zu machen?

Schon mit wenigen Mitteln lässt sich Großes bewirken. Fortbildungen und Infomaterialien schaffen eine Grundlage für mehr Sensibilität. Eine Leitlinie gibt Handlungssicherheit im Umgang miteinander sowie bei internen Abläufen, z.B. bei der Änderung von Daten. Um Diskriminierung vorzubeugen, empfiehlt sich die Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt in Anti-Diskriminierungs-Richtlinien. Sinnvoll ist zudem die Benennung einer konkreten Ansprechperson. Sie kann die Bedarfe und Angebote im Blick behalten, Maßnahmen in der Behörde koordinieren und die Behörde in LSBTIQ*-Netzwerken vertreten. Weitere Maßnahmen gibt es z.B. bei Queeren Netzwerken auf Landesebene sowie deren geförderten Fachstellen.

Wo bestehen aktuell noch strukturelle Hürden für trans* Beschäftigte im Öffentlichen Dienst?

Diese können bereits im Bewerbungsprozess bestehen, da Verwaltungs- und IT-Systeme häufig noch ausschließlich binär (weiblich und männlich) angelegt sind, obwohl es seit 2013 bzw. 2018 den offenen Geschlechtseintrag sowie „divers“ gibt. Fehlende Zuständigkeiten, veraltete Vordrucke und Systeme erschweren ein respektvolles Miteinander sowie eine schnelle Datenaktualisierung. Zudem bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Aktualisierung von Personalakten, denn der frühere Name und Geschlechtseintrag dürfen grundsätzlich nicht offenbart oder nachgeforscht werden. Gleichzeitig ist eine lückenlose rückwirkende Änderung nur bedingt möglich.

Welche Bedeutung hat ein offener und inklusiver Öffentlicher Dienst für die Gewinnung junger Fachkräfte?

Eine sehr große. Der demografische Wandel führt zu einem wachsenden Fachkräftemangel, insbesondere im Öffentlichen Dienst. Umso wichtiger ist es, vielfältige Teams zu bilden, die unterschiedliche Perspektiven in Problemlösungen und Prozessen ermöglichen. Eine Erhebung von Dr. Frohn zeigt, dass mehr als ¾ queerer Bewerber*innen auf einen LSBTIQ*-freundlichen Arbeitsplatz achten. Da sich vor allem Personen aus jüngeren Generationen als queer identifizieren, gewinnt die offene und inklusive Kultur noch mehr an Bedeutung.

 Ist die Regenbogenflagge mit der staatlichen Neutralität vereinbar?

Diese Frage wird immer wieder thematisiert. Beispielsweise Verwaltungsmitarbeiter*innen sind zur Neutralität verpflichtet. Das bedeutet jedoch keine Haltungslosigkeit, denn Beamt*innen haben auch für den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten. Ein Gericht wies 2025 darauf hin, dass die Regebogenflagge als Zeichen für Toleranz, Akzeptanz und Vielfalt von Lebensformen steht (VG Berlin 25.03.2025). Die Nutzung ist grundsätzlich z.B. in NRW als Anstecker oder Sticker möglich, sofern es Dienstkleidungs- oder Arbeitsplatzverordnungen nicht anders vorsehen Auch öffentliche Stellen z.B. Kommunen und Länder können die Flagge am Flaggenmast zeigen.


(Foto: privat)

Niklas Wolfgruber ist als Queerbeauftragter bei der Stadt Neuss tätig. Er führte 2022 eine Umfrage in allen Kommunen und Kreisen in NRW zum Thema „Trans* in der Verwaltung“ durch. Die Ergebnisse und Publikation können auch im Shop des QNW heruntergeladen werden.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
- Werbung -

More articles

Latest article