ANKER lichten im Spannungsfall

Krise – können wir

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Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) plant im Spannungs- oder Verteidigungsfall primär die Notunterbringung obdachloser Personen ein. Geflüchtete in ANKER-Zentren tauchen in diesen Szenarien nicht auf, obwohl sie zehntausendfach auf ehemals militärischem Gelände untergebracht sind. Was passiert, wenn der Spannungsfall ausgerufen wird und der zivile Schutzauftrag auf direkten Kollisionskurs mit dem akuten militärischen Raumbedarf gerät?

Das Recht des Ausnahmezustandes

Wenn sich die Sicherheitslage zuspitzt, greift der Spannungsfall nach Artikel 80a des Grundgesetzes (GG), welcher durch den Bundestag aktiviert wird. Der Verteidigungsfall (Art. 115a GG) tritt bei einem direkten Angriff auf das Bundesgebiet ein und gibt dem Bund weitreichende Durchgriffsrechte. Doch bereits mit dem Feststellen des Spannungsfalls treten weitreichende Sicherstellungsgesetze in Kraft, darunter das Landbeschaffungsgesetz. Der Bund erhält dadurch eine unmittelbare Priorität bei Logistik und Infrastruktur. Für Länder und Kommunen bedeutet dies einen sofortigen Eingriff in die eigene Planungshoheit: Flächen, die eben noch fest für die soziale Unterbringung eingeplant waren, können per Bundesanweisung für die Landesverteidigung umgewidmet werden.

Vorrang für die Verteidigung

Genau hier offenbart sich ein Zielkonflikt in der staatlichen Infrastrukturplanung. Im Zuge der sicherheitspolitischen Zeitenwende wird weiter aufgerüstet. Um den militärischen Ausbau und die strukturelle Vergrößerung der Bundeswehr räumlich abzusichern, verhängte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ein weitreichendes Moratorium: Rund 200 ehemalige militärische Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) dienen nun als „strategische Reserve“.

Von diesen Bundesliegenschaften werden derzeit 335 Objekte mit rund 67.000 Plätzen für Asylsuchende genutzt darunter vor allem alte Kasernen wie die Max-Immelmann-Kaserne in Manching bei Ingolstadt oder in der Bajuwarenstraße in Regensburg. Wenn derartige Gelände plötzlich zur Stationierung von Streitkräften zurückgefordert werden, müssen zehntausende Menschen akut umverteilt werden. Ein logistischer Dominoeffekt entsteht, der von den ohnehin angespannten kommunalen Strukturen kaum aufzufangen ist. Eine alternative Unterbringung auf zivil-militärisch geteiltem Gelände scheidet dabei aus, da sie aufgrund der Retraumatisierung Geflüchteter kaum empfehlenswert ist. Zäune, Wachpersonal und schweres militärisches Gerät im direkten Wohnumfeld widersprechen jeglichen UNHCR-Mindeststandards der psychosozialen Erstversorgung.

Kollaps vorprogrammiert

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention gehören Schutzsuchende ausnahmslos zur Zivilbevölkerung und somit in die Planung des Zivilschutzes. Auch das deutsche Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) verpflichtet den Staat zum Schutz der Menschen auf seinem Territorium, völlig unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. In der Krisenpraxis fallen zudem Ressourcen wie Dolmetscher*innen weg und mobile Warnsysteme laufen bei Geflüchteten in Deutschland mangels Barrierefreiheit oder fehlender Fremdsprachen ins Leere. Die Betreuung in den ANKER-Zentren, sowie die zuständigen Kommunen sind bereits jetzt unter Druck und kaum auf ein solches Szenario vorbereitet.

Die öffentliche Verwaltung steht hier vor einem klassischen „grey rhino“, einer offensichtlichen, aber weitgehend ignorierten Gefahr. Eine krisenfeste staatliche Struktur entsteht nur dann, wenn äußere Sicherheit, Sozialwesen und in diesem Fall Liegenschaftsmanagement frühzeitig kombiniert wird, bevor unter dem Notstandsrecht nationale Krisen entstehen.


(Foto: Dylan Johanson)

Selina Hintz ist Vorsitzende der Hochschulgruppe für Außen- und Sicherheitspolitik in Regensburg des Bundesverbands Sicherheitspolitik an Hochschulen (BSH). Sie studiert Politikwissenschaft und Germanistik an der Universität Regensburg mit dem Schwerpunkt Internationale Politik.

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