Donnerstag, 18. April 2024

(K)ein Spiegel der Gesellschaft

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Jörn Fieseler
Jörn Fieseler
Jörn Fieseler leitet die Berliner Redaktion des Behörden Spiegel und ist der Meinung, dass man mit Gelassenheit leichter durch's Leben kommt.

Der Öffentliche Dienst soll unabhängig sein. Nur so ist ein objektives, ausschließlich an Recht und Gesetz orientiertes Agieren bei Verwaltungsentscheidungen und deren Umsetzung möglich. Zugleich sollen alle gesellschaftlichen Schichten adäquat sowohl im Politischen ebenso wie Administrativen repräsentiert werden. Alle gesellschaftlichen Schichten? Nein, nicht alle.

Die Einstellung im Öffentlichen Dienst erfolgt ausschließlich anhand der in Artikel 33 Grundgesetz genannten Kriterien Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Persönliche Eigenschaften wie die Herkunft oder das religiöse Bekenntnis dürfen keine Rolle spielen. Menschen mit körperlicher und oder geistiger Beeinträchtigung sollen bevorzugt eingestellt werden, wenn sie geeignet sind.

Daran wird sich selbst durch den demografischen Wandel und den dringenden Bedarf an Fachkräften im Grundsatz nichts ändern. Eignung, Befähigung und fachliche Leistung waren, sind und werden immer die maßgeblichen Kriterien für eine Anstellung im Öffentlichen Dienst sein. Rund 300.000 Fachkräfte und Spezialist*innen fehlen laut Berechnungen der Gewerkschaften in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Nachwuchsgewinnung rückt damit immer stärker in den Fokus. Dabei soll sich die Gesellschaft in der Beschäftigtenstruktur des Öffentlichen Dienstes wiederfinden. Nicht nur aus gesellschaftspolitischen Erwägungen heraus, sondern auch, um mit einer vielfältigen Beschäftigtenstruktur auf die unterschiedlichen Belange der Bürger*innen eingehen zu können. Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten, müssen die Potenziale aller gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden. Was im Öffentlichen Dienst seit Jahren gilt, macht auch immer mehr in der Privatwirtschaft die Runde. Große Elektronikkonzerne beschäftigen zum Beispiel zunehmend Menschen mit Migrationshintergrund, damit Kund*innen aus anderen Ländern in ihrer Muttersprache angesprochen und beraten werden können.

Allerdings darf nur im Öffentlichen Dienst arbeiten, wer auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes steht. All diejenigen, die dieses Grundprinzip nicht anerkennen haben im Öffentlichen Dienst nichts verloren. Denn wie kann man einem Staat dienen und in der Verwaltung arbeiten, wenn man seine essenziellen Bestandteile ablehnt?

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