Mittwoch, 24. April 2024

Unkündbar?

Der Anfang mit dem Ende

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Tanja Klement
Tanja Klement
Tanja Klement kümmert sich um Social Media und Podcast. Nach Feierabend sitzt sie gerne noch an der Nähmaschine.

Wer im Öffentlichen Dienst arbeitet, hat eine sichere Stelle. Das gilt natürlich besonders für verbeamtete Mitarbeiter*innen. Aber auch Angestellte im ÖD haben sich oft wegen der versprochenen Sicherheit für ihre Stelle entschieden und dafür evtl. auch höhere Gehaltsaussichten in der freien Wirtschaft hinter sich gelassen.

Das heißt aber nicht, dass Arbeitsverhältnisse unter bestimmten Umständen nicht doch beendet werden können. Welche Umstände? Das kommt ganz auf das Anstellungsverhältnis an.

  1. Angestellte gemäß TVÖD, TV-L und TV-H

    Wer mindestens 15 Jahr im ÖD beschäftigt ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat, hat einen vergleichsweise hohen Kündigungsschutz. Durch den Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur durch einen wichtigen Grund gekündigt werden. Darunter fallen personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht möglich. Für Beschäftigte, die noch nach älteren Regelungen eingestellt wurden, kann die ordentliche Kündigung auch ganz ausgeschlossen sein.
  2. Verbeamtet auf Lebenszeit

Das Berufsbeamtentum ist auf die Lebenszeit ausgelegt. Und das aus gutem Grund. Beamt*innen können so zum Beispiel nicht gekündigt werden, weil sie im Rahmen der Gesetzgebung aber gegen den Willen eines Vorgesetzten entschieden haben. Die Verbeamtung soll also die Unabhängigkeit sichern.

Dieser Unabhängigkeit sind trotzdem Grenzen gesetzt. Wenn in einem Disziplinarverfahren wegen eines schweren Dienstvergehens gegen die Beamt*in entschieden wird, kann das Dienstverhältnis beendet werden. Bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für eine vorsätzlich begangene Tat endet das Dienstverhältnis zwingend. Auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.

Soweit zum Mythos der Unkündbarkeit im Öffentlichen Dienst. Von Seiten der Arbeitnehmer*innen gibt es aber natürlich eine ganze Bandbreite an Gründen, um sich für oder gegen den ÖD zu entscheiden. Damit wollen wir uns in den nächsten Tagen näher beschäftigen.

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