Donnerstag, 12. September 2024

Work and Travel – Geht das überhaupt? 

Wohin die Reise geht

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Jonas Benecke
Jonas Benecke
Jonas Benecke ist Werkstudent beim Behörden Spiegel und unterstützt die Online Redaktion beim Audio- und Videoschnitt, sowie bei Recherchearbeiten und der Vorbereitung von F4p Beiträgen. In seiner Freizeit produziert er gerne Musik und arbeitet an eigenen Remixes.

Arbeiten und Reisen ist nicht immer einfach zu vereinbaren, auch wenn viele von uns gerne beides haben würden. 

Das Konzept von „work and travel“ ist mittlerweile den meisten bekannt. Vor allem nach der Schulzeit oder dem Studium zieht es junge Leute ins Ausland zum Arbeiten. Die Vorzüge dessen sind das Kennenlernen neuer Kulturen oder der Erwerb neuer Sprachkompetenzen – Man kann sich einfach mal eine Auszeit vom Arbeits-, Universitäts- oder Schulalltag in Deutschland nehmen und trotzdem neue Erfahrungen in der Arbeitswelt in einem fremden Land machen. 

Für Menschen die gerade von der Schule kommen schön und gut. Oft sind die Jobs, die man im Rahmen von „work and travel“ ausübt nicht zu anspruchsvoll und die Zeit, die man im Ausland verbringt, ist auf ein bis maximal drei Jahre beschränkt. Zudem gibt es auch eine Altersbeschränkung, die in den meisten Ländern bei 30 Jahren aufhört. 

Was macht man aber, wenn die Zeit rum ist und man weiterhin reisen möchte? Oder was ist, wenn man von Anfang an auf hohem Niveau und für längere Zeit im Ausland arbeiten will? 

Die Antwort ist: Öffentlicher Dienst! Man denkt vielleicht in erster Linie an langweilige Bürojobs, allerdings sind die Möglichkeiten vielfältig. 

Nach einigen Jahren im Dienst kann man sich als Beamte*r oder Arbeitnehmer*in im Öffentlichen Dienst ein sogenanntes Sabbatjahr zur Auszeit nehmen. Dies steht einem rechtlich zu und besteht aus einer Zeitspanne von 3-12 Monaten, in denen man entlohnt Urlaub nehmen kann. 

Jedoch gibt es hierbei auch einen kleinen Haken. Jegliche Zeit, die das Sabbatjahr in Anspruch nimmt, muss vorgearbeitet sein. Ein Beispiel hierfür: In einem 4-Jahres Vertrag wird Vollzeit gearbeitet zu einem Gehalt von 75%. Nach drei der vier Jahre kann dann in einer Freistellungsphase das vierte Jahresgehalt ausgezahlt werden, während die freigestellte Person nicht arbeiten muss. 

Wen das nicht anspricht, der wird sich wundern, wie viele Optionen es noch für das Arbeiten im Ausland gibt. 

 Als Diplomat hast du die Möglichkeit, während deiner Ausbildung und darüber hinaus Sprachkenntnisse in mehreren Sprachen zu erwerben. Außerdem ist es möglich, im Ausland als Vertreter Deutschlands dauerhaft zu wohnen und dabei wirst du dich tagtäglich mit der Kultur und Sprache eines anderen Landes auseinandersetzen. 

Die Bundespolizei schützt nicht nur unsere Grenzen, sondern auch die der EU und unterstützt deren Mitgliedstaaten bei der Ausbildung ihrer Polizeikräfte. Aufenthalte im Ausland sind hier während der Ausbildung und danach mehrfach vorgesehen. 

Falls du dich als Lehrkraft bereits an Schulen in Deutschland versucht hast, dir aber irgendetwas fehlt, dann versuch es doch mal an einer Auslandsschule. In über 100 Ländern gibt es Standorte, in denen du deinen Beruf vor einer Kulisse deiner Wahl ausüben kannst. 

Und wenn dich ein sozialer Job interessiert: Probiere dich als Seelsorger für Soldaten im Auslandeinsatz. Du begleitest sie nicht nur physisch in andere Länder sondern auch psychisch und kannst somit wirklich sinnstiftende Arbeit verrichten. 

Die Möglichkeiten sind so vielfältig, wie die Welt da draußen. 

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