Bildung hinter Gittern

Zwischen Recht und Realität

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Wenn Menschen an ein Gefängnis denken, kommen ihnen vermutlich zuerst Bilder von Mauern, Gitterstäben und verschlossenen Türen in den Sinn. Doch der Justizvollzug leistet mehr, als den Straftäter*innen nur die Freiheit zu entziehen.

Vor allem im Jugendvollzug spielt neben dem Ziel der Resozialisierung der Erziehungsauftrag eine zentrale Rolle. Junge Menschen sollen auf ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung vorbereitet werden. Die Schulpflicht und das Recht auf Bildung erlöschen nicht an der Gefängnismauer. Der Jugendvollzug bewegt sich dabei in einem Spannungsfeld zwischen Sanktion, Erziehung und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Die schulische Bildung im Vollzug folgt grundsätzlich dem Schulrecht, findet aber unter den besonderen Voraussetzungen und Vorschriften des Justizvollzugs statt. Genau darin besteht die pädagogische Herausforderung und der Anspruch, der an den Bildungsauftrag hinter Gittern gestellt wird, denn dieser soll auch unter diesen besonderen Bedingungen erfüllt werden. Die Schule soll auch hier Wissen vermitteln, Schüler*innen individuell fordern, fördern und sie auf das Berufsleben vorbereiten. Die Herausforderungen sind dabei vielfältig: Junge Inhaftierte bringen meist keine geradlinigen Bildungsbiografien mit. Schulabbrüche, schwierige Lebenssituationen, Misserfolgserlebnisse oder andere Prioritäten im Lebensalltag haben bei vielen zu einer Ablehnung von schulischen Kontexten geführt. Hinzu kommen heterogene Alters- und Leistungsstrukturen innerhalb eines Klassenverbandes. Gerichtsurteile und Haftzeiten richten sich nicht nach Schulhalbjahren und die Abläufe einer Justizvollzugsanstalt sowie die Bedingungen und Bedürfnisse der Jugendlichen in Haft bestimmen den Schulalltag in einer JVA grundlegend mit. Der Klassenraum ist zudem ein wichtiger Sozialraum, in dem ein Großteil des sozialen Miteinanders stattfindet und der nebenbei auch eine Abwechslung zu den sonst häufig isolierten Haftbedingungen bietet.

Der Unterricht in der JVA setzt an den individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler*innen an. Kleine, erreichbare Ziele sind wegweisend. Die Jugendlichen lernen in der Regel in Kleingruppen von 8-12 Personen. Im Kollegium arbeiten justizinterne Lehrkräfte in Kooperation mit Lehrkräften von Schulen außerhalb des Vollzugs und externen Bildungsträgern, je nach Organisation und Bildungsangebot der jeweiligen JVA.

Wer als Pädagog*in hinter Gittern lehrt, benötigt Geduld, Flexibilität und ein gutes Maß an Empathie sowie professioneller Distanz. Widerstände, Provokationen oder das Austesten von Grenzen können neben den wertvollen Erfolgserlebnissen Teil des Arbeitsalltags sein. Dabei gilt es, nicht alles zu dulden, aber auch nicht alles persönlich zu nehmen und die Schüler*innen nicht nur auf ihr Fehlverhalten zu reduzieren. Dabei gehören die Straftaten ebenso zu den Biografien der Schülerschaft dazu, dürfen aber nicht im Fokus der gemeinsamen Arbeit stehen. Entscheidend ist, eine pädagogische Beziehung aufzubauen und den Spaß am Lernen zu fördern. Die Jugendlichen sollen ein positives Selbstbild erhalten, Selbstwirksamkeit erfahren und ihre Eigenverantwortung stärken. Dies geschieht vor allem durch das Formulieren gegenseitiger Erwartungshaltungen oder das Setzen und Einhalten von sinnvollen Grenzen auf allen Seiten.

Bei all den Besonderheiten darf der Unterricht hinter Gittern aber auch ein ganz normaler Schulunterricht sein, in welchem gerechnet, geschrieben, gelesen und diskutiert wird. Lehrkräfte schaffen genauso wie außerhalb der Mauern Lernräume, planen ihren Unterricht und vermitteln Fachinhalte, nur eben unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben einer Justizvollzugsanstalt.

Die Möglichkeit des multiprofessionellen Austauschs innerhalb eines JVA-Kollegiums ist ein gewinnbringender Aspekt. Die Zusammenarbeit z.B. mit dem Allgemeinen Vollzugsdienst, dem Psychologischen Dienst, den Sozialarbeiter*innen und vielen weiteren Diensten ermöglicht eine differenzierte sowie ganzheitlichere Einschätzung der Jugendlichen. Darüber hinaus kann der kollegiale Austausch helfen, den Arbeitsalltag zu reflektieren und auch Herausforderungen besser zu bewältigen.

Mit Blick auf die Resozialisierung kann die schulische Bildung alleine zwar keine Rückfälle verhindern, sie kann aber einen wichtigen Baustein dazu liefern, dass die Haft nicht nur als Strafe erlebt wird, sondern die jungen Menschen auch Möglichkeiten entdecken, ihre Zukunft zu verändern. Es ist eine herausfordernde und zugleich verantwortungsvolle Aufgabe, die Chancen bietet und nachhaltige Veränderungen anstoßen kann.


(Foto: Privat)

Christina Hoff ist seit 2014 Lehrerin im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen und ist tätig im Jugendvollzug.

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