Donnerstag, 25. April 2024

Für die Gleichstellung von Ehrenamtlichen

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Eines vorneweg: Zwischen dem THW und den Feuerwehren in Deutschland und dem Deutschen Roten Kreuz besteht eine äußerst fruchtbare und – um den richtigen Begriff zu verwenden – kameradschaftliche Beziehung. Sind es doch das DRK, die Feuerwehren, das THW und die anderen anerkannten Hilfsorganisationen, die bei den Notfällen im Alltag, bei Bränden und Unglücksfällen, aber auch bei Katastrophen aller Art als Erste zur Stelle sind, um ihren Mitmenschen schützend zur Seite zu stehen.

Bei allem Reformstau im Bevölkerungsschutz, den wir selbstverständlich sehen, kommt der wichtigste und wertvollste Beitrag mittels Millionen von Helferstunden zustande, ist sprichwörtlich „mit Geld nicht zu bezahlen“. Nüchtern betrachtet und ohne falsches Pathos hieße ein Rückgang an ehrenamtlichem Engagement bei uns, dass Schutzziele, Hilfsfristen und die Durchhaltefähigkeit abgesenkt werden müssten, weil wir volkswirtschaftlich durch und durch überfordert wären, diese Ehrenamtlichen durch berufliche Kräfte zu ersetzen. Denn der Bevölkerungsschutz in Deutschland wird zu über 90 Prozent vom Ehrenamt getragen.

Helfen kann jeder – aber man muss es lernen und üben, denn die Herausforderungen an die Professionalität unserer Helfer*innen ist in den letzten Jahrzehnten enorm gestiegen. Das Spektrum reicht von Unfällen, Extremwetterereignissen, Stromausfällen, Pandemien und großen Katastrophen mit Zerstörungen der Infrastruktur wie bei der Flut in diesem Sommer bis hin zu Flucht von Menschen und technischen Havarien. Jeder kennt Beispiele dafür.

Unsere Ehrenamtlichen sind das Wertvollste und Wirkungsvollste, was wir aufzubieten haben. Wir sind daher gut beraten, alles zu tun, um der Leistung ehrenamtlicher Helfer*innen dauerhafte Anerkennung entgegenzubringen, zumal die Einsätze immer häufiger sind und ihre Dauer zunimmt.

Das DRK fordert daher die einheitliche und flächendeckende Gleichstellung der Helfer*innen der anerkannten Hilfsorganisationen mit denen der freiwilligen Feuerwehren und des THW. Hier klafft trotz aller Sonntagsreden zur Förderung des Ehrenamtes eine große Kluft, die im Einzelfall zum massiven Nachteil der vielen Ehrenamtlichen reicht. Dazu gehören Verdienstausfallleistungen an die Arbeitgeber, ein umfassender sozialversicherungsrechtlicher Schutz, ein Recht zur Freistellung bei Aus- und Fortbildung sowie bei Übungen und Bereitstellungen.

Beenden wir die Ungleichbehandlung in Bund und Ländern durch ein modernes Helferrecht für den Bevölkerungsschutz und geben wir damit ein konkretes, nachvollziehbares Signal an 1,6 Millionen Ehrenamtliche in Deutschland. Jetzt gilt es für die Politik: Nicht reden, sondern einfach handeln und helfen.

Christian Reuter ist seit 2015 Generalsekretär und Vorsitzender des Vorstands des DRK e.V.


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