Freitag, 29. März 2024

Eingezogen für den Krieg

Resilienz - Prävention und Reaktion

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Dorothee Frank
Dorothee Frank
Dorothee Frank ist Redakteurin für Wehrtechnik und Sicherheitspolitik. Privat engagiert sie sich für Tier- und Naturschutz und verbringt viel Zeit mit ihrem Pferd, einem Noriker namens Schröder, den sie von Fohlen an hat.

Wahrscheinlich haben sich viele beim Anblick der Russen, die einfach so zum Einsatz als Soldaten in den Ukraine-Krieg eingezogen wurden, gefragt, ob so etwas auch in Deutschland möglich ist. Der Präsident des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw), Oberst d.R Prof. Dr. Patrick Sensburg, führt unter anderem genau diese Frage in seinem Gastbeitrag in der Oktober-Ausgabe des Behörden Spiegel aus. Und seine Antwort lautet: nein.

“Ein Szenario der Teilmobilmachung zum Zwecke eines Angriffskriegs, wie aktuell in der Russischen Föderation, ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich”, beschreibt Oberst d.R Dr. Sensburg. “Die Wehrpflicht ist gegenwärtig ausgesetzt. Männer sind also aktuell nicht mehr verpflichtet, in der Bundeswehr zu dienen. Frauen waren es nie. Die Formulierung “ausgesetzt” lässt allerdings erahnen, dass sie nicht für immer verschwunden ist, sondern zurückkehren kann. Denn schon heute ist geltendes Recht, dass sie “im Spannungs- oder Verteidigungsfall” wieder in Kraft tritt. Wann diese Fälle eintreten, regelt das Grundgesetz. Ein Verteidigungsfall liegt vor, wenn Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Art. 115a GG). Sobald er festgestellt wird, erhält der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Ein Spannungsfall kann bereits vom Bundestag festgestellt werden, wenn die Lage weniger stark eskaliert ist. Liegt also einer dieser beiden Fälle vor, tritt die Wehrpflicht wieder in Kraft. Sie gilt in solchen Situationen sogar bis zum Höchstalter von 60 Jahren. In einem solchen Fall wird es aber eine intensive Ausbildung und das Auffrischen von Kenntnissen und das Eingliedern in die Einheiten geben. Ein menschenverachtendes Vorgehen, wie in Russland, ist bei uns nicht denkbar. Von den genannten Fällen ist der NATO-Bündnisfall zu unterscheiden. Er tritt ein, wenn ein NATO-Mitglied angegriffen wird. Das hat aber nicht automatisch einen Spannungs- oder gar Verteidigungsfall zur Folge, da nicht die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar bedroht ist. Entsprechend aktiviert eine solche Lage auch nicht die Wehrpflicht und damit die Reserve.”

Den ganzen Beitrag von Oberst d.R Prof. Dr. Patrick Sensburg findet ihr hier.

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