Samstag, 20. April 2024

Synergien heben

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Marco Feldmann
Marco Feldmann
Marco Feldmann ist Redakteur für Innere Sicherheit und Bevölkerungsschutz. Er war 15 Jahre lang Fußballschiedsrichter.

Die Behörden und Organisationen (BOS) sollten künftig vermehrt Beschaffungen bündeln und Infrastrukturen gemeinsam nutzen. Dies könne deutliche Synergien bringen, etwa mit Blick auf die Nutzung von Rechenzentren oder hinsichtlich der Aus- und Fortbildung. Derzeit gebe es für einen solchen Ansatz oftmals aber noch zu viele und zu hohe Hürden.

Das meint der Bundestagsabgeordnete Dr. Reinhard Brandl (CSU). So gebe es hier noch rechtliche, organisatorische und technische Schwierigkeiten. Dazu gehörten neben dem Trennungsgebot, das Brandl nicht mehr für zeitgemäß hält, unter anderem der Föderalismus und das Ressortprinzip. Hinzu komme, dass behördenübergreifende Kooperation hierzulande oftmals noch sehr stark vom Engagement des jeweiligen Behörden- oder Dienststellenleiters abhängig sei, so Brandl auf einer Online-Veranstaltung von AFCEA Bonn und AFCEA München, die von IBM unterstützt wurde.

Dies könnte sich in Zukunft allerdings grundlegend ändern. Denn angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der anwachsenden Bedeutung des Bereichs Cyber müssen Systeme zunehmend zusammengebracht werden. Darauf weist auch Generalleutnant Dr. Ansgar Rieks hin. Der Stellvertreter des Inspekteurs Luftwaffe. Er unterstreicht: “Ohne Cyber geht nichts.” Hier brauche es künftig noch mehr Sicherheit und Resilienz.

Im Wettlauf mit den Kriminellen

Auch die BOS neben der Bundeswehr müssten sich digitalisieren, betont Dr. Christian Klos. Dies beziehe sich vor allem auf die Bereiche Kommunikation, Aufklärung und Analyse, so der Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit im Bundesinnenministerium (BMI). Gelinge das nicht, könnten sie nicht mit den Kriminellen mithalten. Zudem bräuchten die BOS ein gehärtetes Netz, um zum Beispiel kryptiert Videokonferenzen abhalten zu können. Und, so Klos: “Künstliche Intelligenz ist ein zentrales Instrument für die Verbrechensaufklärung.” Dies gelte insbesondere im Kampf gegen Kinderpornografie sowie bestimmte Formen der Wirtschaftskriminalität.

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