Donnerstag, 25. April 2024

Die Online-Kette wird verknüpft

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Projekt „Arbeitslosmeldung online durchführen (AL-O)“

Im Verlauf des Jahres 2020 wurden 2,7 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld gestellt, davon 1,4 Mio. online. Für die eigentliche Arbeitslosmeldung muss man heute aber immer noch persönlich in der Agentur vorsprechen. Das wird sich bald ändern. Mit der im Projekt AL-O gefertigten Online-Arbeitslosmeldung stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) ab 2022 einen neuen eService zur Verfügung, der in dieser Art – nämlich mit einer Identifizierung im laufenden eService-Prozess – bisher von der BA noch nicht angeboten wird.

Ein wichtiger – wenn nicht sogar DER wichtigste – Erfolgsfaktor für die BA-Strategie 2025 ist die Erweiterung des Onlineportals der Bundesagentur für Arbeit.
Durch den entsprechenden Ausbau attraktiver, zeitgemäßer und bürgerfreundlicher Möglichkeiten für unsere Kund*innen sollen die Anwendungsfälle als auch die Nutzungsraten der Online-Dienstleistungen signifikant gesteigert werden. 

Mit den am 01. Januar 2022 in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) soll der Kundenzugang zu Verwaltungsleistungen vereinfacht werden.

Ziel des Gesetzgebers ist es, durch das OZG die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung weiter voranzubringen und alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten.

Bisherige Gesetzeslage: Online – persönliches Erscheinen – online

Nachdem man sich bereits heute online arbeitsuchend (Arbeitslosigkeit droht) melden kann, muss man sich qua Gesetz heute noch persönlich in der Agentur vor Ort arbeitslos melden (Arbeitslosigkeit tritt ein), bevor man dann wieder online Arbeitslosengeld beantragen kann. Dieser Medienbruch endet zum 01.01.2022. Denn das Projekt „Arbeitslosmeldung online durchführen (AL-O)“ wird genau diesen Graben überbrücken. Neben den im Rahmen der Online-Arbeitsuchendmeldung bereits bestehenden eServices wird nun im Projekt die Online-Arbeitslosmeldung als weiterer eService entwickelt, d.h. Kund*innen können sich nach Umsetzung nicht nur online arbeitsuchend, sondern auch rechtswirksam online arbeitslos melden.

Darüber hinaus werden Kund*innen die Möglichkeit haben, nach der Online-Arbeitslosmeldung über die Online-Terminvergabe (OTV) eigenständig einen Termin mit der für sie zuständigen Agentur für Arbeit buchen zu können. Zudem wird es die Option zur Videotelefonie geben.

(Grafik: Bundesagentur für Arbeit)

Ab 2022: Durchgängige Online-Kette mit Online-Terminvergabe, Online-Anträgen und Online-Beratung per Videotelefonie

Mit der Implementierung der Online-Arbeitslosmeldung ergeben sich sowohl für die Kund*innen als auch für die Mitarbeiter*innen eine Reihe von Vorzügen.

Kund*innen sind deutlich flexibler in den Möglichkeiten der Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung. Zudem entfällt der Weg zur örtlichen Agentur für Arbeit, womit auch Zeit- und Kosteneinsparungen einhergehen. Nutzer*innen werden bei der Eingabe redundanter Daten durch Vorblendung der bereits gespeicherten Daten der ASU- bzw. ALO-Meldung entlastet, wodurch zudem die Fehlerwahrscheinlichkeit von Falscheingaben und Zahlendrehern bei einer wiederholten Eingabe reduziert und so die Datenqualität erhöht wird.

Auch die Mitarbeiter*innen der BA profitieren vom neuen Digital-Projekt: Erfahrungen aus Probe-Standorten zeigen, dass Beratungstermine zuverlässiger wahrgenommen werden, da durch die Möglichkeit zur Online-Terminierung die Kund*innen selbst den für sie präferierten Termin wählen und buchen können. Das wiederum führt dazu, dass die Arbeitsvermittler*innen mehr Zeit für Beratung von Kund*innen aufwenden können, da weniger Termine ausfallen.

Zudem ist das Arbeiten im Projekt agiler und somit moderner geworden: Von Projektbeginn an sind umfangreiche Change- und Kommunikationsmaßnahmen geplant, um sowohl Mitarbeiter*innen als auch Kund*innen in den Entwicklungsprozess mit einzubinden und zeitnah zu informieren. Angefangen von Mitarbeiterworkshops und Kundenbefragungen über regelmäßige Newsletter-Beiträge bis hin zu Screenbooks und Erklärvideos.

Die Anforderungen an die Nutzung einer sicheren elektronischen Identifizierung werden natürlich durch den Gesetzgeber formuliert. Noch sind durch diese gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung der elektronischen Online-Ausweisfunktion (neuer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte und Ausweise nach der eIDAS-Verordnung) die Voraussetzung für eine rege Nutzung zugegebenermaßen nicht die besten und könnten sich in der ersten Phase noch als Showstopper erweisen. Allerdings gibt es die perspektivische Möglichkeit, den elektronischen Ausweis quasi auf dem Smartphone zu speichern, was zu einer erhöhten Nutzung führen dürfte. Auch das bei der Arbeitslosmeldung in Corona-Zeiten bereits erfolgreich praktizierte und von den Kunden sehr positiv angenommene Selfie-Ident-Verfahren mit derzeit 1,3 Millionen erfolgreichen Identifizierungen innerhalb von 11 Monaten bequem von zuhause aus per App könnte eine weitere Option im Jahr 2022 darstellen. Und natürlich das ELSTER-Zertifikat, das von vielen Bürger*innen bereits im Rahmen der jährlichen Steuererklärung genutzt wird.

Sollten diese oder vergleichbare Optionen zur Identifizierung hinzukommen, dann werden viele Bürger*innen diese erstmals durchgängige Online-Brücke auf dem Weg zu einer neuen Arbeitsstelle beschreiten können.

(Grafik: Bundesagentur für Arbeit)

Dr. Markus Schmitz, CIO der Bundesagentur für Arbeit:

Mit der im Projekt AL-O gefertigten Online-Arbeitslosmeldung stellt die BA ab 2022 einen neuen eService zur Verfügung, der in dieser Art (Identifizierung im laufenden eService) bisher von der BA noch nicht angeboten werden konnte. Unsere Kund*innen sollen dann strukturiert durch einen transparenten, verständlichen und vor allem durchgängigen Online-Prozess geleitet werden. Die Online-Brücke hat keine Lücke mehr.

Dr. Markus Schmitz ist Generalbevollmächtigter und CIO der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dort ist er u.a. verantwortlich für Informationstechnologie und digitales Prozessmanagement. Außerdem ist er Honorarprofessor an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) mit den Schwerpunkten Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarktinstrumente, wurde zum „CIO des Jahres 2018“ gewählt und war deutscher Finalist für den „European CIO of the year 2020“ in der Kategorie Öffentlicher Sektor.

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