Freitag, 19. April 2024

Lass die Waffe zuhause!

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Endlich ist es wieder soweit. Nach einer gefühlten Ewigkeit können wir alle bald wieder so richtig Karneval feiern, mit Kostümen und ohne Maskenpflicht.

Damit wir an den „tollen Tagen“ auch so richtig Spaß und Freude haben, sind viele Menschen darum bemüht, uns dies zu ermöglichen. Dazu zählen unter anderem die Veranstalter von Partys, die Beschäftigten bei den Verkehrsbetrieben, Taxiunternehmer, das Personal in Kneipen und Clubs, Angehörige von Rettungsdiensten und der Feuerwehr, Polizei, weiteren Hilfseinrichtungen und nicht zuletzt natürlich der Wetter-Gott… Diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend.

Näher eingehen möchte ich auf die Arbeit der Polizei an den „tollen Tagen“. Ich selber habe das auch einige Jahre erlebt und war während der Karnevalszeit mehrfach in den rheinischen Karnevals-Hochburgen eingesetzt. Diese Einsätze sind besonders und sehr intensiv. Es ist schön zu sehen, wie die Menschen fröhlich und ausgelassen feiern … aber halt: leider sind es nicht alle.

Es gibt auch solche, die wollen „Stunk“ machen, provozieren, sich prügeln, klauen oder zum Beispiel mittels „KO-Tropfen“ andere gefügig machen, um ihre Hilflosigkeit für Sexual- oder Raubdelikte auszunutzen. Zum Teil kommen die Täter extra zu diesem Zweck zu den Partys und zu den Veranstaltungen. Hier heißt es für die Teilnehmenden: Seid vorsichtig! Auch wenn ihr noch so gut drauf seid: achtet darauf, dass ihr immer die Kontrolle behaltet! Seid in Gruppen unterwegs, achtet aufeinander und helft euch! Meldet euch in Gefahrensituationen sofort beim Sicherheitsdienst, bei der Polizei oder bittet beim Personal darum, Hilfe zu rufen!

Die Polizei will an solchen Tagen selbstverständlich kein Spielverderber sein und sorgt dafür, dass alle friedlich feiern können. Eine Bitte an alle: respektiert die Arbeit der Polizei und natürlich aller Einsatzkräfte! Sie machen nur ihre Arbeit. Macht ihnen Platz und unterstützt sie bei ihrer Arbeit!

Ich möchte noch auf ein Thema aufmerksam machen, weil es dadurch immer mal wieder zu „Missverständnissen“ und gefährlichen Situationen kommen kann. „Peng – Du bist tot“… diesen Satz hört man in der Karnevalszeit besonders häufig. Da werden die vermeintlich „Bösen“ erschossen und das Gute siegt. Dafür braucht man natürlich auch eine „(Spielzeug)Waffe“. Der Markt dafür ist mittlerweile riesengroß und die „Spielzeugwaffen“ sehen „echten“ Schusswaffen nicht nur ähnlich, oftmals handelt es sich um einen exakten Nachbau. Und hier haben wir auch schon das Problem: läuft jemand mit solch einer „Waffe“ durch die Gegend, können andere Menschen berechtigterweise Angst bekommen und die Polizei rufen („Hilfe – hier läuft einer mit einer Waffe rum“).

Natürlich kann es auch sein, dass die Polizei selber auf Menschen mit solchen Waffen aufmerksam wird. Und leider war es in der Vergangenheit oft bittere Realität, dass Personen mit echten Schusswaffen herumgelaufen sind und andere bedroht, angeschossen oder sogar erschossen haben. Deshalb ist das Tragen von Spielzeugwaffen kein Spaß! Selbst die Polizei kann oft vor Ort nicht erkennen, ob es sich bei der Waffe um eine „echte“ handelt oder „nur“ um eine Attrappe. In einem solchen Fall spricht man von sogenannten Anscheinswaffen. Dazu heißt es im Waffengesetz im § 42a unter anderem: „Es ist verboten, Anscheinswaffen zu führen.“ Das heißt, Ihr dürft diese „Waffen“ in der Öffentlichkeit nicht bei Euch haben/ tragen (nur der Vollständigkeit halber: man darf diese „Anscheinswaffen“ auch mitführen. Dabei muss man aber besondere Vorschriften beachten). Wenn euch die Polizei mit einer solchen Waffe antrifft, wird man euch diese abnehmen (die ist dann weg) und es kann sein, dass Ihr noch ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zahlen müsst.

Das Waffengesetz definiert Anscheinswaffen als „Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden“ oder als „Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen zuvor beschriebener Schusswaffen“.

Dazu kann gegebenenfalls noch anderer Ärger auf euch zukommen. Wenn Ihr beispielsweise mit solchen Waffen „zum Spaß“ einen „Überfall“ begeht – womöglich noch in einem entsprechenden „Bösewicht“ – Kostüm – könnt ihr dadurch auch eine Straftat begehen. Lasst es nicht soweit kommen und kauft nur „Waffen“ die eindeutig als Spielgeräte zu erkennen sind – die Läden sind voll damit.

Und ihr erspart meinen Kolleginnen und Kollegen auch so einiges. Wenn die nämlich einen Einsatz bekommen, dass jemand mit einer Waffe durch die Gegend läuft und vielleicht auch Menschen bedroht oder beschießt, dann wird sofort ein Großeinsatz ausgelöst, denn man geht selbstverständlich vom Schlimmsten aus und bereitet sich dementsprechend vor. Wenn ihr dann noch „zum Spaß“ mit einer Anscheinswaffe „droht“, muss die Polizei davon ausgehen, dass es sich dabei um eine echte Waffe handelt – in letzter Konsequenz dürfte die Polizei dann auch ihre eigenen Schusswaffen einsetzen. Und die sind definitiv echt!

Noch ein Wort zu diesen Anscheinswaffen. Diese dürft ihr kaufen und damit zum Beispiel auch zu Hause hantieren. Auf der Straße, also draußen, dürft ihr diese, wie gesagt, nur unter Beachtung ganz bestimmter Vorschriften mitnehmen. Dabei gelten auch noch bestimmte Altersvorgaben. Sicher kennt ihr auch sogenannte „BB guns“. Damit lassen sich auch Kugeln verschießen. Auch diese Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden. Also am besten gar nicht kaufen…

Wenn wir uns alle an die Regeln halten, steht einer schönen Karnevalszeit nichts entgegen. Ich wünsche uns allen eine tolle Zeit…“Helau“, „Ahoi“, „Wau Wau“, „Narri-Narro“, „Wuppdika“, „Alaaf“ (nicht abschließend…).


(Foto: Polizei NRW)

Ralf Kluxen ist 54 Jahre alt und seit 1987 bei der Polizei NRW. In dieser Zeit war er in verschiedenen Funktionen rund um Wachdienst, Sachbearbeitung und in den letzten 19 Jahren in Führungspositionen tätig. Mittlerweile ist er Dezernatsleiter des LKA NRW und engagiert sich vor allem für Prävention, Opferschutz und hat eine kriminalistisch-kriminologische Forschungsstelle inne.

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