Donnerstag, 25. April 2024

Gesundheits-Apps – Wer wird zur Kasse gebeten?

Von Vorsorge bis Versorgung

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Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser ist Volontärin in der Online-Redaktion und kümmert sich auch um Social Media und Podcasts. In ihrer Freizeit spielt sie gerne alle Arten von Gesellschaftsspielen.

Vielleicht hast du ja schon einmal davon gehört, seit einiger Zeit gibt es Gesundheitsanwendungen als App – Verschiedenste Krankheitsbilder können damit entweder übergangsweise oder unterstützend behandelt bzw. begleitet werden, außerdem können medizinische Daten gesammelt und ausgewertet werden und vieles mehr. Inzwischen kann zwar theoretisch jede*r eine solche App programmieren, aber da die darin gespeicherten gesundheitlichen Daten sehr sensibel sind, sollten sie natürlich nicht für jeden (also z.B. auch den Entwickler) zugänglich sein. Und ob sie wirklich das tun, was sie behaupten und man sich auf sie verlassen kann, das ist auch nicht bei jeder Anwendung garantiert.

Aus diesem Grund gibt es seit Ende 2020 eine Liste mit geprüften und zugelassenen „digitalen Gesundheitsanwendungen“ (kurz „DiGA“) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dazu werden die Anwendungen durch ein offizielles Verfahren geprüft und haben danach ein Jahr Zeit, sich in der Praxis zu behaupten. Denn nach erfolgreicher Aufnahme in die DiGA-Liste müssen die Hersteller der Anwendung innerhalb eines Jahres nachweisen, dass ihre App zu einer besseren medizinischen Versorgung für die Nutzer beiträgt. Lautet die Antwort darauf „Ja“, werden sie dauerhaft in die Liste aufgenommen. Heißt es aber nur „Vielleicht ja?“ bekommt die App noch ein weiteres Jahr auf Probezeit. In die Liste werden aber nicht nur neue Apps aufgenommen, auch bereits existierende können einen Antrag für eine Aufnahme stellen. Allerdings werden nur Anwendungen aufgenommen, die auch ein CE-Zertifikat haben. Das heißt, dass ein Produkt den EU-Richtlinien entspricht und alle Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

Was gibt es da so?

Die Apps in der DiGA-Liste sind entweder unterstützender Natur (z.B. informativ, bieten Prävention, unterstützen bei Training/Ernährung…) oder messen, speichern und/oder werten medizinische Daten aus. Innerhalb dieses Spektrums lassen sich die angebotenen Apps in drei Kategorien einordnen:

  • „Lifestyle“-Apps: beinhalten z.B. Fitness, Ernährung und Bewegung
  • Service-orientierte Apps: z.B. Erinnern an Medikamente, Termine, Symptomtagebuch, Verlaufskontrolle
  • Medizinische Apps: z.B. Diagnose und/ oder Therapie

Solche Apps können also eine laufende Behandlung unterstützen, zu präventiven Maßnahmen anregen oder auch die Wartezeit auf einen Facharzttermin oder Therapieplatz überbrücken. Auch Krankenkassen selbst bieten mittlerweile Apps an, die meist präventiv oder Service-orientiert sind. Insgesamt sind bisher 51 Apps zugelassen, die alle möglichen Felder abdecken. Von einer Anwendung zur Hilfe gegen Rückenschmerzen bis hin zu Depressions-Hilfe oder einer App gegen Schlafstörungen – selbst eine App zur Tinnitus-Hilfe findet sich im Verzeichnis. Wenn man genau weiß, was man möchte, kann man auf der Hauptseite der DiGA direkt danach suchen. Will man aber erst einmal einen Überblick über die schon vorhandenen Apps erhalten, kann man auch das Verzeichnis aufrufen und an der Seite die Kategorien durchgehen. So erhält man einen guten Überblick und kann sich überlegen, ob eventuell für einen selbst etwas dabei ist – sollte euer behandelnder Arzt noch nicht selbst auf die Idee gekommen sein. 

Und wer zahlt nun?

Anwendungen, die es auf die Liste geschafft haben, gibt es tatsächlich auf Rezept bei deine*m behandelnden Arzt*Ärztin – sofern diese*r sie dir verschreibt. Dann übernimmt deine Krankenkasse die Kosten für die Nutzung der App. Man kann aber auch direkt bei der Krankenkasse eine solche Anwendung beantragen, nämlich wenn eine begründete Diagnose vorliegt und durch bspw. Symptome oder Behandlungsdokumentationen belegt werden können.

Hat man nun ein Kassenrezept erhalten, kann man dies ganz einfach über die entsprechende Krankenkassen-Seite oder App, per Post oder durch direkte Abgabe in einer Zweigstelle einlösen. Die Kasse überprüft den Antrag dann und sendet dem Patienten anschließend einen 16-stelligen Freischaltungs-Code zu. Nun kann die entsprechende App ganz einfach über das DiGA-Verzeichnis oder die Hersteller-Seite heruntergeladen und mittels des Codes aktiviert werden. Allerdings leiten die App-Hersteller den Code zunächst noch einmal an die Krankenkasse zurück, um zu überprüfen, ob er auch gültig ist. Erst wenn das Okay erneut gegeben wurde, ist die App auch wirklich für den Verbraucher nutzbar. Dieser Prozess soll aber in Zukunft verbessert werden.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit die App direkt beim Hersteller zu kaufen, zum Beispiel als Zusatzleistung.

Nice, aber wo ist der Haken?

Der Haken ist, dass es bei der Prüfung noch keine einheitlichen Qualitätskriterien und keine einheitlichen Angaben zu App-relevanten Informationen wie Zweckbestimmung, Einsatzgebiet, Nutzergruppen oder Grenzen des Einsatzes gibt. Hinzu kommt, dass die Apps selten wissenschaftlich geprüft sind, weil der Markt so schnelllebig und wandelbar ist. Das bedeutet auch, dass es im schlimmsten Fall Apps geben kann, die euch schaden können (bspw. weil sie eine falsche Dosierungsmenge angeben). Deshalb solltet ihr, egal welche App ihr ausprobieren wollte und ob ihr sie auf Rezept bekommt oder nicht, vorher mit eurem Arzt besprechen, sofern sie mehr als nur ein Gimmick ist.

Ein weiteres Problem ist der zu Beginn bereits angemerkte Datenschutz. Zwar werden DiGA-Anwendungen auf ein paar grundlegende Bestimmungen hin geprüft – z. B. dürfen sie keine Werbung enthalten und personenbezogene Daten dürfen auch nicht zu Werbezwecken verwendet werden – und sie müssen den allgemeinen fachlichen Standards entsprechen, was medizinische Inhalte und Gesundheitsinformationen angeht, aber das deckt nicht alles ab.

Also ist alles mit Vorsicht zu genießen. Wer nun aber eine andere interessante App entdeckt hat, die noch nicht auf der DiGA-Liste ist, kann über diverse Hilfsseiten (z. B die Verbraucherzentrale oder das Aktionsbündnis Patientensicherheit) herausfinden, ob die App voraussichtlich sinnvoll und sicher zu benutzen ist oder nicht.

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