Samstag, 27. Juli 2024

Notrufnummern-Einmaleins

Blaulicht hinter den Kulissen

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Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser ist Volontärin in der Online-Redaktion und kümmert sich auch um Social Media und Podcasts. In ihrer Freizeit spielt sie gerne alle Arten von Gesellschaftsspielen.

Von klein auf werden uns in Deutschland die Notrufnummern 110, bzw. 112 eingetrichtert. Doch neben diesen beiden gibt es noch eine andere Notrufnummer, die zwar weniger bekannt, aber je nach Situation besser geeignet ist. Die Rede ist von der Nummer 116 117, die von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben wird. Wann ist also welche Nummer am sinnvollsten?

Die Nummer für polizeiliche Notfälle (110) ist genau dafür da – für Notfälle. Sprich wenn man sich selbst in akuter Gefahr befindet oder einer Straftat ausgesetzt sieht oder sich bedroht fühlt, kann und sollte man die 110 anrufen. Dies gilt natürlich auch, wenn man eine solche Situation bei anderen Menschen beobachtet.

Bei der 112 sieht das ähnlich aus. Hat man einen akuten Unfall erlitten oder gesehen, ist jemand bewusstlos oder hat einen anderweitigen medizinischen Notfall oder benötigt die Hilfe der Feuerwehr, wird einem bei der 112 am schnellsten geholfen. Jedoch sollte man die beiden Nummern nicht für Kleinigkeiten oder nicht akut benötigte Hilfe wählen, denn damit werden wertvolle Ressourcen in beschlag genommen, die ein Anderer vielleicht dringender benötigen würde.

Für kleinere Ordnungsverstöße wie Lärmbelästigung ruft man beispielsweise besser das örtliche Ordnungsamt. Hat man einen akuten medizinischen Notfall, bei dem aber keine Lebensgefahr besteht, ruft man besser unter der 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Hier wird auch ein Notarzt vorbeigeschickt, sollte man selbst zu krank sein, um zur nächsten Hausarztpraxis (oder im Fall von bereits geschlossenen Praxen der Bereitschaftspraxis) zu gelangen.

Zusammenschluss sinnvoll?

Seit ein paar Jahren wird diskutiert, ob man die 112 und die 116 117 zusammenlegen soll. Dafürsprechen würde eine bessere Ersteinschätzung durch geschultes Personal, dass direkt entscheiden kann, welche Form der Hilfe benötigt wird. Denn Schätzungen zufolge ist jeder fünfte Rettungsdiensteinsatz nach einem Notruf unnötig und verschwendet wertvolle Zeit und Ressourcen von Rettungskräften. Daher wird mit der Reform der Notfallversorgung noch einmal ein Versuch unternommen, beide Notrufnummern zusammenzulegen und die bereits aufgenommenen Daten im Zweifel sofort untereinander austauschen zu können.

Zusätzlich soll auch die telemedizinische Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung weiter ausgebaut werden und Hausbesuche rund um die Uhr möglich gemacht werden. Die Gegenargumente sind simpel: Auf dem Papier klingt das erst mal gut, doch braucht man für die Umsetzung dieser Maßnahmen auch entsprechend mehr Personal und technische Voraussetzungen. Denn wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann ein dringender Notfall immer noch durch bspw. die Vergabe eines Facharzttermins in der Warteschleife gefangen sein. Ganz zu schweigen von den Kosten die für diese Voraussetzungen entstehen würden.

Also doch lieber beim Altbekannten bleiben? Apropos altbekannt, so alt sind unsere Notrufnummern gar nicht. Die einheitliche Regelung, dass die 110 für polizeiliche Notfälle und die 112 als Sammelstelle für medizinische und Feuerwehrnotfälle verwendet wird, gibt es erst seit 51 Jahren. Seit 1991 gilt die 112 als Euronotruf und ist damit in Europa und in vielen Ländern darüber hinaus gültig. Selbst in Amerika wird man auf die dortige Notrufnummer 911 umgeleitet, sollte man die 112 wählen. Umgekehrt funktioniert das in Deutschland übrigens auch.

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