Eine Kommission, auch genannt Gremium, Ausschuss oder Komitee ist ein Zusammenschluss aus Experten, der die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe als Ziel hat.
Auf der einen Seite treffen sich Kommissionen in festgelegten zeitlichen Abständen in Sitzungen, befassen sich in diesen mit Fragestellungen und Problemen, die relevant für ihren Auftraggeber sind und arbeiten eine Lösung für diese aus. Andererseits erfüllen Kommissionen Aufgaben, wie die Aufsicht über bestimmte Prozesse oder nehmen teils exekutive Funktionen ein.
In Deutschland gibt es die sogenannten Enquete-Kommissionen. Enquete steht dabei für Untersuchung. Der Bundestag beauftragt sie, sich mit Themen auseinanderzusetzen, bei denen die Abgeordneten auf die Unterstützung von Expert*innen angewiesen sind. Eine Enquete-Kommission setzt sich aus mehreren Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen und einer Gruppe von externen Expert*innen zusammen. Auf Bundesebene muss mindestens ein Viertel der Mitglieder im Bundestag dem Einsatz einer Kommission zustimmen, damit diese ins Leben gerufen werden kann. Anhand verschiedener Themen erarbeitet die Kommission einen Abschlussbericht. Dieser wird nach Möglichkeit innerhalb der Legislaturperiode ihrer Einsetzung von der Kommission fertiggestellt. Beispiele für Enquete–Kommissionen in der Vergangenheit waren Künstliche Intelligenz, Internet und digitale Gesellschaft sowie der demographische Wandel.
Neben den ausarbeitenden Kommissionen gibt es auch noch solche, die die Aufgabe einer Aufsicht einnehmen. Ein Beispiel hierfür ist die Kommission für Jugendmedienschutz. Basierend auf dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz beurteilt und regelt sie die öffentliche Verbreitung von Medieninhalten. Sie prüft Verstöße gegen den JMStV und entscheidet über Maßnahmen gegen die jeweiligen Medienanbieter. Zu den Aufgabenfeldern zählen zudem die Festlegung von Sendezeiten sowie die Altersbewertung verschiedenster Inhalte.
Eine weitere Art der Aufsichtskommissionen sind die Ethikkommissionen. Sie werden oftmals von Universitäten, berufsständischen Vereinigungen oder den Ländern eingesetzt, um in umgekehrter Weise Wissenschaftler*innen in ihrer Arbeit zu beraten und zu kontrollieren. Dabei geht es in den meisten Fällen um Forschungsprojekte an lebenden und toten Menschen, die durch die Kommissionen in rechtlicher und ethischer Hinsicht reguliert werden. Doch auch bei Tierversuchen gibt es Ethikkommissionen, die kontrollierend zur Seite stehen. Abseits von medizinischen Einsatzgebieten sind diese Kommissionen auch bei Themen wie Gentechnik im Einsatz. Diese Art der Kommission besteht dauerhaft, auch wenn ihre Mitglieder durchwechseln.
Eine Kommission, die über Deutschlands Grenzen hinaus geht, ist die EU-Kommission. Diese hat weniger die Aufgabe über bestimmte Themen zu beraten und Empfehlungen zu geben, sondern nimmt in der Europäischen Union die Rolle der Exekutive ein (vergleichbar mit einer nationalen Regierung). Die EU-Kommission überwacht das EU-Recht und die für die EU gültigen Gesetze. Dabei ist ihr ein eigener Beamtenapparat unterstellt. Die 27-köpfige Kommission setzt sich aus je einem Mitglied pro Mitgliedsstaat der EU zusammen. Eines dieser Mitglieder übernimmt die Rolle des Präsidenten, wobei jedoch grundsätzlich Entschlüsse nach dem Kollegialprinzip gefasst werden. Während ihrer Tätigkeit als EU-Kommissare dürfen die Mitglieder keiner anderen Arbeit nachgehen, was ebenfalls einen Unterschied zu den aus Deutschland bekannten Kommissionen darstellt.