Donnerstag, 25. April 2024

Die Mischung macht es

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Büsra Tasdemir
Büsra Tasdemir
Büşra Taşdemir ist Teil der Bonner Redaktion und schreibt für Online- und Print hauptsächlich über Kommunalthemen. In ihrer Freizeit ist sie einfach gerne unter Menschen und fängt viele Eindrücke auf ihrer analogen Kamera ein - zum Leidwesen ihrer Mitmenschen.

Die Lehre der Zukunft ist hybrid. Die Bildungslandschaft hat sich seit Beginn der Pandemie in vielerlei Hinsicht verändert. Aufgrund von Hygiene-Vorschriften mussten schulische und außerschulische Lehrkräfte ihre Inhalte digital vermitteln und wurden dadurch vor viele Herausforderungen gestellt, da sie nicht auf die plötzliche Umstellung gewappnet waren: Fehlende Tablets an Schulen, fehlende digitale Lehrformate für Schüler*innen und Studen*innen und fehlender Ersatz für technische Innovationen, nachdem sich herausstellte, dass viele Kommunikationsplattformen bei datenschutzrechtlicher Prüfung durchgefallen waren.

In einer Zeit, die viel von Ungewissheit geprägt war, wurden Gespräche über die Wiedereinführung der Präsenzlehre nach der Pandemie geführt, statt über die Verbesserung der digitalen Lehre. Das war für viele unverständlich. Online-Lehrformate wurden nur als “Emergency Remote-Teaching” angesehen und sollten baldmöglichst wieder abgeschafft werden. Die Diskussion hätte sich viel lieber darum drehen sollen, wie digitale Bildung künftig besser organisiert werden kann. Denn das ist genau das, was sich viele in einem digitalisierten Zeitalter wünschen.

Selbst ein ungewöhnlich breites Bündnis, bestehend aus Schüler*innen, Eltern und dem Digitalverband Bitkom, ging einen Schritt weiter und forderte das “Recht auf digitale Bildung”. Das soll heißen, dass künftig der Einsatz digitaler Technologien und Medien in allen Schulen standardisiert werden soll. Ein Rechtsgutachten der Sozietät Redeker Sellner Dahs zeigte sogar, dass es dabei nicht einmal einer Änderung des Grundgesetzes bedarf. Ein Recht auf digitale Bildung könne durch eine einfachgesetzliche Regelung auf Bundes- und Landesebene eingeführt werden, so müssten weder Grundgesetz noch Landesverfassungen für ein Recht auf digitale Bildung geändert werden. Doch hier hakt es bei der Kostenfrage. Können denn Kommunen die Schulen dauerhaft bei der Finanzierung und Ausstattung von digitalen Technologien und Medien unterstützen?

Fest steht, dass gut vorbereitete Vorträge in einem gefüllten Hörsaal oder Klassenzimmer, der intensive Austausch mit Kommiliton*innen vor oder das akribische Experimentieren in den Laboren nicht mit digitaler Lehre erlebt werden kann. Die Distanzlehre kann auch zum Fehlen von fachlich-inhaltlichem Austausch führen. So wie in den letzten Digital-Semestern. Viele Kommiliton*innen hatten das Gefühl, dass sie bei der digitalen Lehre nicht wirklich unterstützt wurden. Daher ist eine gute Mischung aus beiden wichtig. Nach der Pandemie die Präsenzlehre gänzlich einzuführen, lehnen viele ab, daher sollte das Motto lauten: Die Lehre der Zukunft ist hybrid. So sieht das auch die Mehrheit der Hochschulleitungen. Viele wünschen sich nach der Corona-Pandemie, dass mehr als ein Drittel der Vorlesungen digital gehalten werden. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Hochschul-Barometers, die der Stifterverband zusammen mit der Heinz Nixdorf Stiftung jährlich unter den Hochschulleitungen durchführt. Dieser Wunsch sollte nach der Pandemie nicht ignoriert werden.

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