Angang März hat der Berliner Senat den Entwurf zum „Gesetz zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin“ beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll nach der Beteiligung des Rates der Bürgermeister ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden
Ziel der Gesetzesnovelle ist eine größere Personalvielfalt in der Verwaltung und mehr gesellschaftliche Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte. So sollen unter anderem Menschen mit Migrationshintergrund bei der Besetzung von Stellen in besonderem Maße berücksichtigt werden. Durch verbindliche Regelungen bei Stellenausschreibungen sollen zudem mehr Menschen mit Migrationsgeschichte gezielt angeworben und angesprochen werden.
Förderpläne und Zielvorgaben sollen für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin für Menschen mit Migrationshintergrund werden eingeführt und die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund auf freiwilliger Basis erhoben werden.
Eine neu geschaffene Fachstelle soll die fachliche Ausrichtung der Verwaltungen auf die Migrationsgesellschaft begleiten. In jedem Bezirk soll zudem ein Migrationsbeirat gesetzlich verankert werden.
„Mit dem Entwurf ist es uns gelungen, eine gute Grundlage für die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erreichen. Wir haben verbindliche Regelungen beschlossen, mit denen künftig die Vielfalt der Stadtgesellschaft in der Berliner Verwaltung abgebildet wird. Wir wollen Zugangsbarrieren für Menschen mit Migrationsgeschichte abbauen und den Öffentlichen Dienst auf die Migrationsgesellschaft ausrichten. Das Land Berlin wird mehr Menschen mit Migrationsgeschichte auf allen Funktionsebenen einstellen und fördern“, erklärte Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach.