Freitag, 29. März 2024

E-Justice 

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Sven Rudolf
Sven Rudolf
Sven Rudolf ist Teil der Bonner Redaktion und unterstützt in mehreren Fachbereichen. Wenn er nicht auf der Arbeit ist, verbringt er seine Zeit draußen oder dank Büchern, Spielen etc. in anderen Welten.

Unter E-Justice ist die Anwendung von digitalen Verfahren im Bereich der Justiz zu verstehen. Die Anwendung dieser Verfahren soll dabei sowohl den Arbeitsaufwand der Justiz verringern als auch den Zugang zu Gerechtigkeit vereinfachen. Der Fortschritt bei der Umsetzung einer digitalisierten Justiz ist dabei in vielen Staaten sehr unterschiedlich. In Deutschland läuft zum Beispiel ein Projekt, dass die Digitalisierung der Justiz voranbringen soll. Dieses sieht vor, dass bis Anfang 2026 alle Gerichte in Deutschland ihre Akten elektronisch zu führen haben. Die Umsetzung dieser Modernisierung der Justiz obliegt dabei den einzelnen Bundesländern. 

Bei der Umsetzung dieser Modernisierung haben die Bundesländer freie Hand. Eine einheitliche Lösung bei der Umsetzung der E-Akte in den Gerichten gibt es nicht. Die Bundesländer verfolgen stattdessen drei unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung der E-Akte. So setzen Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt auf die ergonomische elektronische Akte (E2A). Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben zusammen mit Österreich einen Bund für das Projekt “E-Akte als Service (EAS)” gegründet und Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz arbeiten zusammen an der Ausarbeitung des elektronischen Integrationsportals (EIP). Nach außen hin sind die meisten Justizministerien der Länder dabei optimistisch, dass sie die Frist einhalten können. Einige sind sich sogar sicher, dass sie weit vor Ablauf der Frist komplett digital arbeiten werden. 

Nicht so optimistisch gestimmt sind einige der Gerichte selbst, die durch teilweise hybride Aktenführung komplett am Limit arbeiten müssen. Gleichzeitig scheinen sich auch noch einige der Richter*innen gegen den Einzug der Digitalisierung zu stellen. Ein Problem, dass im Laufe der nächsten Jahre wegfallen sollte, da knapp ein Drittel der Richter*innen altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden sollte. Ob die bloße Einführung der E-Akte dabei die Justiz genügend modernisiert, steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt. Laut einer Studie der Boston Consulting Group und der Bucerius Law School hängt Deutschlands Justiz der der führenden Länder wie Singapur knapp 10 Jahre hinterher. Nach der Einführung der E-Akte bleibt die Digitalisierung der Justiz also weiterhin eine Baustelle, die es voran zu treiben gilt, um den hier bestehenden Rückstand aufzuholen. 

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