Dienstag, 30. April 2024

Krankenhausreform

Nebenbei gesund

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Sven Rudolf
Sven Rudolf
Sven Rudolf ist Teil der Bonner Redaktion und unterstützt in mehreren Fachbereichen. Wenn er nicht auf der Arbeit ist, verbringt er seine Zeit draußen oder dank Büchern, Spielen etc. in anderen Welten.

Das deutsche Gesundheitswesen steckt in einer Krise, die ärztliche Versorgung auf dem Land nimmt nach wie vor ab und auch die Krankenhäuser sehen sich seit langem einer finanziellen Krise gegenüber. Immer mehr Krankenhäuser melden Insolvenz an. Im Jahr 2023 waren es ganze 40 Kliniken, die ihre Tore geschlossen haben. Ein Phänomen, dass nicht nur Landkrankenhäuser betrifft, sondern auch in Großstädten wie Berlin anzutreffen ist.

Abhilfe und eine weitere Optimierung für die Krankenhäuser soll die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Krankenhausreform liefern. Nachdem 2023 die Eckpunkte des Gesetzes verabschiedet wurden, soll 2024 nun das Gesetz durchs Parlament gebracht werden und mit Beginn 2025 anlaufen. Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patient*innen sowie Entbürokratisierung. Der wichtigste Punkt für die Krankenhäuser, den das Gesetz klären soll, ist ihre gesicherte Finanzierung, die vielerorts Probleme bereitet. Zu diesem Zweck erhalten die Krankenhäuser nach aktuellem Gesetzesentwurf 60 Prozent ihres Finanzbedarfs bereits für die Bereitstellung verschiedener medizinischer Leistungen wie zum Beispiel Notfallmedizin. Die verbleibenden 40 Prozent der Finanzierung werden die Krankenhäuser allerdings weiterhin auf Grundlage ihrer Behandlungsfälle erwirtschaften. Die Fallpauschalen für Behandlungsfälle werden jedoch auf Grund der gestiegenen Vorhaltezahlungen abgesenkt. Dadurch sollen vor allem die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum gerettet werden. Neben der Vorhaltevergütung wird die Unterhaltung der Bereiche der Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin mit Zusatzvergütungen unterstützt.

Die Definition der Leistungsgruppen nach dem Vorbild von NRW soll auch zur Qualitätssicherung beitragen. In einem vierstufigen Verfahren durch Bund und Länder unter Einbindung von u.a. medizinischen Fachgesellschaften sowie Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen werden bundeseinheitliche Qualitätskriterien für diese Leistungsgruppen festgelegt sowie die anfänglichen Leistungsgruppen ausdifferenziert und weiterentwickelt. Über diese Kriterien sollen dann auch weitere Informationsdienstleistungen für Bürger*innen entstehen.

Der aktuelle Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums sieht sich jedoch scharfer Kritik vor allem von Seiten der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft gegenüber, die der Meinung ist, dass nach diesem Entwurf die Krankenhäuser in ländlichen Regionen leiden werden und spezielle Versorgungen wie zum Beispiel Krebsbehandlungen in Städten gebündelt werden. Lauterbach ist jedoch der festen Ansicht, dass die Reform gerade ländliche Kliniken retten wird.

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