Montag, 6. Mai 2024

Mehr Transparenz wagen!

Was nicht passt, wird passend gemacht

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Public Private Partnerships (PPP) sind nicht wirklich neu in Deutschland. Neu ist allerdings, dass der Bund mehr Transparenz für PPP-Projekte schaffen möchte. Dazu soll eine Transparenzrichtlinie erlassen werden. Das Besondere daran ist: An der Entwicklung der Richtlinie können alle interessierten Vertreter*innen von Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mitwirken.

In Zeiten knapper Haushaltsmittel wird es für Bund, Länder und Gemeinden besonders interessant, private Unternehmen in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einzubinden. In Deutschland haben sich dafür die Bezeichnungen „Public Private Partnership“ oder „öffentlich-private Partnerschaft“ eingebürgert. Verbreitet sind PPP vor allem in den Bereichen öffentliche Immobilienwirtschaft, Verkehr und Schulen bzw. Kindertagesstätten.

Durch die Zusammenarbeit mit Privaten verspricht sich der Staat Effizienzgewinne. Die Gewinnung privaten Kapitals, eine Aufteilung von Projektrisiken und eine erhoffte Beschleunigung führten deshalb in den 2000er Jahren fast zu einem Boom an PPP-Projekten.

Ob die geplanten Effizienzvorteile durch die Beteiligung Privater tatsächlich immer erreicht werden, steht jedoch häufig in den Sternen. In nicht wenigen Fällen liefen die kalkulierten Kosten für als PPP konzipierte Bauvorhaben jedenfalls völlig aus dem Ruder. Die Hamburger Elbphilharmonie ist nur Beispiel.

Die Krux besteht darin, dass eine systematische Erfolgskontrolle durch die Öffentlichkeit bislang nicht betrieben wird und mangels Transparenz von PPP auch nicht betrieben werden kann. Zwar gewähren die Informationsfreiheitsgesetze (IFG) des Bundes und der Länder einen umfassenden Zugang zu behördlichen Informationen. Ausnahmsweise kann das Recht auf Informationszugang jedoch verwehrt werden. So schränkt § 3 Nr. 6 IFG-Bund den Informationsanspruch ein, „wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr […] zu beeinträchtigen“. Und nach § 6 Satz 2 IFG-Bund darf ein „Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen […] nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.“

Wenn der Bund daher künftig Public Private Partnerships für die Öffentlichkeit transparenter gestalten möchte, ist dies nur zu begrüßen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zu diesem Zweck bereits die Eckpunkte einer Transparenzrichtlinie für öffentlich-private Partnerschaften vorgestellt. Die im Detail noch zu entwickelnde Richtlinie soll Mindeststandards festlegen, die von den Partnern eines PPP-Projekts zu vereinbaren und zu beachten sind.

Zur Ausarbeitung der Transparenzrichtlinie hat das BMF alle Interessierten aus Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Immobilienmanagement des Bundes und Verwaltung aufgerufen. Ein virtueller Auftaktworkshop fand bereits am 17. April 2024 statt; weitere Workshops sollen folgen. Dem Vorhaben ist eine rege Beteiligung zu wünschen – für mehr Transparenz bei Public Private Partnerships!


(Foto: privat)

Prof. Dr. Thomas
Sauerland ist Studiendekan
des Masterstudiengangs
„Master of Public
Administration“ an
der Hochschule des
Bundes in Brühl.

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