Montag, 7. Oktober 2024

Unterschiede zwischen der ehrenamtlichen und der hauptamtlichen Arbeit als Bürgermeister

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Die Städte und Gemeinden in Deutschland und die lokale Demokratie sind auf die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen angewiesen, die sich in den Räten und natürlich auch in den Rathäusern engagieren. Wer an die oder den aktuelle Bürgermeister*in vor Ort denkt, hat zumeist die oder den gewählten »Fulltime«-Rathauschef*in im Blick. Dass in vielen Flächenländern die Mehrheit aller Bürgermeister*innen ehrenamtlich tätig ist, mag einem Großteil der Bevölkerung gar nicht so präsent sein.

 In Schleswig-Holstein etwa gibt es rund 1000 ehrenamtliche und 90 hauptamtliche, in Niedersachsen rund 650 ehrenamtliche und über 400 hauptamtliche Bürgermeister*innen und in Mecklenburg-Vorpommern sind es knapp 70 hauptamtliche und über 680 ehrenamtliche. Auch in meinem Bundesland, Rheinland-Pfalz, überwiegen die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen  bei Weitem. Die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, in der ich hauptamtlicher Verbandsbürgermeister bin, hat sieben Ortsgemeinden mit ehrenamtlichen Ortsbürgermeister*innen. Hinzu kommt die Stadt Nieder-Olm mit ebenfalls einem ehrenamtlichen Bürgermeister.

Verbandsgemeinden sind eine rheinland-pfälzische Besonderheit und setzen sich »aus Gründen des Gemeinwohls« aus mehreren benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises zusammen. In den sogenannten Ortsgemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören, heißen die Bürgermeister*innen Ortsbürgermeister*innen, die wiederum ehrenamtlich tätig sind. Davon gibt es in Rheinland-Pfalz über 2.000. Ob eine Gemeinde eine*n ehren- oder hauptamtlichen Bürgermeister*in hat, richtet sich dabei vor allem nach der jeweiligen Einwohnerzahl und der Entscheidung des Gemeinderates. Viele Kommunalverfassungen stellen es dem Gemeinderat ab einer gewissen Größe frei zu entscheiden, ob der oder die Bürgermeister*in im Haupt- oder Ehrenamt tätig sein soll. In Bayern regelt beispielsweise die Kommunalverfassung, dass in kreisangehörigen Gemeinden, die mehr als 5.000, höchstens aber 10.000 Einwohner haben, der erste Bürgermeister Ehrenbeamter (ehrenamtlicher Bürgermeister) ist, wenn das der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt. In Gemeinden bis zu 5.000 Einwohnern ist der erste Bürgermeister Ehrenbeamter, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass der erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll.

Ehrenamtliche Bürgermeister*innen sind in der Regel Ehrenbeamte, während Bürgermeister*innen in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen und einer Besoldungsgruppe zugeordnet werden. Im Gegensatz zu ihren hauptamtlichen Kollegen erhalten ehrenamtliche Bürgermeister*innen für ihre Tätigkeit kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung, die sie zu einem Teil auch versteuern müssen. Die Höhe der Entschädigung ist in der Regel durch landesgesetzliche Regelungen vorgegeben und richtet sich nach der Größe der jeweiligen Gemeinde.

Die Aufgaben der Bürgermeister*innen – egal ob Hauptamt oder Ehrenamt – richten sich nach der jeweiligen Kommunalverfassung. Gerade bei ehrenamtlichen Bürgermeistern reicht die Spanne der Aufgaben von Repräsentationsaufgaben bis hin zur Personalverantwortung und Sachbearbeitung im Einzelfall. Die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen sind in allen Angelegenheiten erste Ansprechpartner*innen für die Gemeindebewohner. Dabei ist es egal, ob sie formal zuständig sind oder nicht. Dies zeigt, dass das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters weit mehr ist als jedes andere Ehrenamt. Es ist ein Dienst an der Allgemeinheit, der mit viel persönlichem und vor allem kommunikativem Engagement einhergeht. Bürgermeister sein bedeutet auch Diskussionen auszuhalten. Wird in der Gemeinde eine neue Kita gebaut? Wie sieht die Perspektive der Gemeinde in fünf, zehn, 20 und 50 Jahren aus? Werden Straßen erneuert? Wie läuft es mit dem Breitbandausbau? Was können wir in Bezug auf die Energiewende vor Ort tun? Dies sind alles Fragen, die kritisch im Gemeinderat, aber auch in der Bürgerschaft diskutiert werden. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist hierbei nicht nur Moderator, sondern auch Entscheider. Sie müssen eine Vision für die Gemeinde entwickeln und diese mit den Bürgern erörtern und auch kontroverse Diskussionen aushalten. Bürgermeister*innen müssen ein großes Interesse an vielen Themen mitbringen. Mal ist man Bauleiter, mal zuständig für die Wasserversorgung oder auch der örtliche Seelsorger. Der ehrenamtliche Bürgermeister*innen zusätzlich noch Ansprechpartner fürs Dorf – von kleineren Nachbarschaftsstreitigkeiten bis hin zu kaputten Straßenlaternen und Stromausfällen in der Gemeinde.

Die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen und deren Engagement sind für das Zusammenleben in den vielen kleineren Gemeinden von großer Bedeutung. Die Anforderungen an die Person gehen in der Regel weit über das Fachliche hinaus. Die Bürger*innen erwarten, dass ihr Bürgermeister, ihre Bürgermeisterin ausreichend in der Kommune präsent ist. Dies gilt für Feste, Vereine, Sportveranstaltungen, Eröffnungen und wichtige Geburtstage. Gerade in kleineren Kommunen soll der Bürgermeister direkter Ansprechpartner für Sorgen und Nöte der Menschen sein.

Während die hauptamtlichen Bürgermeister*innen diese Aufgaben im „Vollzeit“ und nicht selten in mehr als 60h/Woche erfüllen, bleibt den ehrenamtlichen Bürgermeister*innen nur die Freizeit für die Erledigung der Amtsgeschäfte. Zur Erfüllung ihrer Dienstgeschäfte haben die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einen Anspruch auf Freistellung gegenüber ihren Arbeitgebern. Ein Freistellungsanspruch setzt zwingend voraus, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht außerhalb der Zeit erbracht werden kann, in der gegenüber dem Arbeitgeber/Dienstherrn die Pflicht zur Einbringung der geschuldeten Arbeitsleistung besteht.

Bei allen Unterschieden stehen sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Bürgermeister*innen in der Regel vor denselben Herausforderungen: Die Komplexität der Ämter sowie die damit verbundenen Aufgaben hat deutlich zugenommen und dass bei einer vielerorts prekären finanziellen Haushaltslage in den Kommunen, die sich in Zeiten der Corona-Pandemie weiter verschärft hat. Dazu kommt die zeitliche Belastung, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwert. Schließlich steigt auch die Erwartungshaltung der Bürger*innen gegenüber ihrem Bürgermeister oder ihrer Bürgermeisterin deutlich an. Dabei spielt oft keine Rolle, ob das Amt als Ehrenamt ausgeübt wird. Hinzukommt die besorgniserregende Zunahme von Hass und Bedrohungen, die sich gegen Kommunalpolitiker*innen im realen Leben, aber auch im Netz, richten.

Ralph Spiegler ist Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und Hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm.

(Foto: Carsten Costard)

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