Donnerstag, 25. April 2024

Brauchen wir das eigentlich?

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Tanja Klement
Tanja Klement
Tanja Klement kümmert sich um Social Media und Podcast. Nach Feierabend sitzt sie gerne noch an der Nähmaschine.

 

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 

So steht es in Artikel drei unseres Grundgesetzes. Warum braucht es trotzdem Antidiskriminierungsbeauftragte, Beschwerdestellen oder einen Zero Discrimination Day? Weil Papier geduldig ist. Gesetze, Beschlüsse und Normen sind eine gute Grundlage, haben aber mit dem praktischen Leben erst einmal wenig zu tun. Damit sich das ändert, braucht es Kontrollinstanzen oder zumindest Anlaufstellen, bei denen Verstöße gemeldet werden können.  

Aber auch das kann ja nicht langfristig die Lösung sein. Die Polizei investiert heute immer mehr Zeit und Mühen in Präventionsmaßnahmen. Beratungen zur Einbruchssicherheit, Fahrradchecks, Besuche an Schulen und vieles mehr. Und genauso müssen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsbeauftragte nicht nur Beschwerden von Betroffenen entgegennehmen, sondern sich auch um die Schulung von Mitarbeiter*innen und die Anpassung diskriminierender Vorschriften und Abläufe bemühen.  

Kurz gesagt, wir brauchen die Aufmerksamkeit der Bevölkerung und feste Verantwortlichkeiten, damit aus schönen Worten und hohen Zielen auch Taten folgen. Und dabei kann jede*r unterstützen – durch das Annahmen von Beratungsangeboten, durchs interessiert zuhören und durch Meldungen an Beschwerdestellen, wenn es an der einen oder anderen Stelle nicht rund läuft. Denn auf dem Weg zu Zero Discrimination sind wir noch lange nicht am Ziel.  

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