Freitag, 29. März 2024

Digitale Transformation der Gesellschaft – Teil I

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Einführung

Die Digitalisierung durchdringt nahezu sämtliche Bereiche unseres Lebens – dieser Satz ist inzwischen mehr Plattitüde als überraschende Erkenntnis. Gleichwohl ist er wahr, weshalb wir die Digitale Welt als umfassende Wirklichkeit betrachten und uns geistig entsprechend öffnen müssen – nur so können wir die mannigfachen individuellen und gesellschaftlichen Herausforderungen erkennen, die uns teils offen erwarten, teils noch vor uns verborgen liegen. Hierfür ist ein Überblick unerlässlich – über die digital transformierten Sektoren ebenso wie die Art und Weise, auf die Digitale Transformation stattfindet.

Diesen Überblick wollen wir mit unserer fünfteiligen Reihe zur Digitalen Transformation der Gesellschaft ermöglichen. Zunächst werden wir mit je einem Beitrag die drei großen gesellschaftlichen Bereiche darstellen, die gerade im Begriff sind digital transformiert zu werden: Der öffentliche Sektor, der ökonomische Sektor sowie der private Sektor. Die letzten beiden Beiträge beleuchten spannende und wichtige Themenfelder, die inzwischen teils erheblich transformiert wurden – und die uns einen Vorgeschmack auf das geben, was uns in der Zukunft erwartet.

Digitale Transformation vs. Digitalisierung

Doch zunächst eine kleine aber feine begriffliche Unterscheidung: Digitale Transformation und Digitalisierung sind nicht dasselbe, wenngleich beide Begriffe häufig synonym verwendet werden. Digitalisierung ist ein Prozess, nicht ein Zustand. Akten etwa können digitalisiert werden oder digital sein – im ersten Fall werden sie digital „gemacht“, im zweiten sind sie es bereits. Digitale Transformation ist gleichermaßen ein Prozess, eine Veränderung – eben die Transformation auf digitale Weise. Gleichwohl geht die Digitale Transformation weit über das hinaus, was bei der Digitalisierung erfolgt.

Wir wollen dies am Beispiel des „digitalen Zwillings“ erläutern. Hierbei geht es darum, ein analoges oder reales Objekt bzw. einen analogen Prozess direkt digital abzubilden, zu digitalisieren, um so den korrespondierenden digitalen Zwilling zu erschaffen. Dieser digitale Zwilling ist lediglich ein direktes digitales Abbild der analogen Welt – sein Wesen wird, wenn man so will, durch die analoge Welt begrenzt.

Digitale Transformation löst sich von dieser analogen Begrenzung, indem bei der Übertragung analoger Lösungen, Abläufe und Institutionen in die Digitale Welt nicht mehr nur auf die analoge Welt zurückgeblickt, sondern vielmehr das komplette digitale Instrumentarium herangezogen wird. Das kann im Endpunkt dazu führen, dass völlig neue Lösungen gefunden und Wege gegangen werden, die ihrem Wesen nach ausschließlich in der Digitalen Welt existieren können.

Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken (Grafik: Kira Obergöker, Berenike Kücker)

Digitale Transformation des öffentlichen Sektors

Die Bürokratie ist so alt wie die Menschheit selbst. So mag folgender Passus aus dem Lukasevangelium dem einen oder der anderen vertraut erscheinen: In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen. Und die Geschichtswissenschaft lehrt uns, dass wir Menschen bereits Jahrtausende vor den alten Römern mithilfe der Verwaltung Ordnung ins Chaos zu bringen versuchten – sei es in Mesopotamien, sei es im alten Ägypten unter der Riege der Pharaonen. Doch eines unterscheidet unsere Gegenwart von all den Millennien vor uns: Die Transformation von Bürokratie und Verwaltung aus der körperlichen in eine körperlose, virtuelle – in eine Digitale Welt.

E-Government und E-Akte

Begonnen hat diese Transformation des öffentlichen Sektors vergleichsweise bescheiden, nämlich mit der elektronischen Kommunikation – denn nichts anderes meint das hinlänglich bekannte Wort E-Government. Der Begriff E-Government bedeutet keineswegs eine echte elektronische Verwaltung, schon gar nicht ein elektronisches Regieren, sondern bezeichnet lediglich die elektronische Kommunikation öffentlicher Stellen untereinander, mit Bürger*innen und Unternehmen sowie innerhalb ihrer eigenen Organisationen. Aus diesem Grund beschäftigen sich all die E-Government-Gesetze, die in Bund und Ländern erlassen wurden, vor allem mit der Regulierung dieser elektronischen Kommunikation.

Besonders penetrant läutet hierbei ein Dreiklang, der in nahezu sämtlichen Regularien zur elektronischen Kommunikation auf ähnliche Weise anzutreffen ist: Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit. Integer ist die elektronische Kommunikation dann, wenn ihr Inhalt unverändert ihre Empfänger*innen erreicht, vertraulich hingegen, wenn nur Personen von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen können, die hierfür vorgesehen sind – und um authentisch zu sein, müssen die Absender*innen der elektronischen Kommunikation eindeutig feststehen. Diesen Dreiklang sicherzustellen ist Aufgabe elektronischer Signaturen und Siegel sowie der technischen Verschlüsselung. Allerdings kann durch elektronische Signaturen und Siegel nur die Authentizität, die Echtheit der elektronischen Kommunikation garantiert werden – Integrität und Vertraulichkeit benötigen demgegenüber moderne Verschlüsselungstechnologien.

Daneben trifft man häufig auf den Begriff E-Akte, also das digitale Pendant zur herkömmlichen Akte aus Papier. Etwas konkreter ist der ebenfalls verwendete Ausdruck elektronische Verfahrensbearbeitung, wodurch klarer wird, worum es im Kern geht: Die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen mithilfe elektronischer Mittel. E-Akten sind damit schlicht besondere Programme, mit denen im Öffentlichen Dienst gearbeitet wird – doch hier fangen die Probleme erst an. Damit eine ausschließlich elektronische Verfahrensbearbeitung funktioniert, muss das Umfeld mit der E-Akte verbunden werden – und diese Peripherie sind Mitarbeitende innerhalb der eigenen Behörde, andere Behörden, Bürger*innen und Unternehmen. Kurz gesagt: E-Akte und E-Government müssen verknüpft werden. Fehlt diese Verknüpfung, so ergeben sich Medienbrüche, etwa wenn der übersandte Brief in der Behörde erst mühsam einzuscannen ist, damit er sodann als elektronische Kommunikation einer elektronischen Akte zugeführt werden kann. Im Extremfall braucht es hierfür ganze „Scanstraßen“, in denen täglich tausende und abertausende Dokumente zu einem Baustein der Digitalen Welt gemacht werden.

Digital Government

E-Government und E-Akte sind erste Schritte, zugegeben bescheidene erste Schritte, aber immerhin erste Schritte auf dem Weg der digitalen Umformung des gesamten öffentlichen Sektors, an dessen Ende die Vision eines Digital Governments auf uns wartet. Diese Vision einer rein digitalen Verwaltung ist maßgeblich geprägt von integrierten digitalen Prozessen und integrierten digitalen Plattformen, deren Grundlage E-Government und E-Akte bilden.

Digital Government bedeutet also zunächst, dass sämtliche Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung untereinander sowie mit Bürger*innen und Unternehmen digital kommunizieren und hierbei ausschließlich digitale Mittel verwenden. Hinzu kommt, dass alle Verwaltungsprozesse sowohl organisatorisch als auch inhaltlich miteinander verwoben sind – natürlich nur insoweit, als dies sachlich geboten und erforderlich ist. Diese Integration beschränkt sich jedoch nicht auf die Prozesse, sondern umfasst gleichermaßen die jeweiligen Funktionsträger und zuständigen Stellen.

Bürger*innen und Unternehmen wiederum kommunizieren mit diesen solcherart integrierten öffentlichen Stellen rein digital – und darüber hinaus mit allen nur denkbaren Endgeräten, seien es Handys, Tablets, Laptops, Desktops oder andere technische Instrumente, deren Entwicklung wir aktuell nicht einmal erahnen können. Natürlich werden sämtliche Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung digital angeboten – und sie sind allesamt über ein einziges digitales Portal erreichbar, um einen maximalen Komfort zu gewährleisten. Hierzu hat sich ein Fachbegriff etabliert, die Single-Gateway-Solution. Gleichzeitig müssen Bürger*innen und Unternehmen ihre Daten lediglich ein einziges mal der öffentlichen Hand zur Verfügung stellen anstatt bei jeder einzelnen öffentlichen Einrichtung erneut die immergleichen Informationen zu übermitteln. Durch dieses Once-Only-Prinzip soll die Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung ebenfalls angenehmer gestaltet werden.

Damit nicht genug: Aufgrund des digitalen integrativen Charakters eines Digital Governments können Applikationen eingeführt werden, die völlig eigenständig Verwaltungsverfahren bearbeiten. Schon jetzt ist es unter bestimmten Umständen möglich, Verwaltungsakte vollständig automatisiert zu erlassen. Koppelt man diese Lösungen mit leistungsfähigen Legal Tech-Programmen, die – so die Idee – eigenständig juristische Analysen und Prüfungen durchführen können, so werden die Potenziale einer vollautomatisierten digitalen Verwaltung offenbar. Denkbar sind sogar Self-Help-Portale, bei denen Bürger*innen und Unternehmen eigenständig ganze Bescheide und andere Dienstleistungen der öffentlichen Hand erwirken können – ohne überhaupt ein einziges mal mit einem Menschen interagieren zu müssen.

Zugegeben, Digital Government ist derzeit reine Vision. Doch hat der Gesetzgeber mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Hierdurch sollen Bund und Länder verpflichtet werden, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Zusätzlich werden Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Dem OZG geht es also, kurz gesagt, um die Verwirklichung einer Single-Gateway-Solution. Und weitere Initiativen, Maßnahmen und Bemühungen zur Verwirklichung eines echten Digital Governments zeichnen sich bereits am Horizont ab.

Treiber und Hürden

Die Digitale Transformation des öffentlichen Sektors ist kein Selbstläufer, denn solche Transformations- und Änderungsprozesse sind der öffentlichen Hand wesensfremd. Das ist keine Kritik, vielmehr eine Feststellung: Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und damit im weitesten Sinn der Gesetzesvollzug. Mit welchen Mitteln und Instrumenten diese Aufgabe erledigt wird, spielt für öffentliche Einrichtungen letztendlich keine Rolle – und damit fehlt zunächst einmal eine große Motivation für die Umsetzung digitaler Transformationsprozesse.

Hinzu kommt, dass aus den einzelnen öffentlichen Verwaltungen nur sporadisch Initiativen zu solch gravierenden Veränderungsentwicklungen entstehen. Dies liegt zum einen daran, dass die hierfür erforderlichen Querschnittsprojekte nur auf den ersten Blick den erhofften Karrieresprung versprechen. Die Wahrheit ist, dass solche Querschnittsprojekte aufgrund ihrer zahlreichen Berührungspunkte innerhalb einer Organisation erhebliches Konfliktpotenzial besitzen, was in den allermeisten Fällen negativ auf die verantwortlichen Akteur*innen zurückfällt – und Karriereoptionen nachhaltig schädigt. Zum anderen menschelt es überall, man streitet ums Ego, um Kompetenzen, ja um beides – und am Ende steht der gute alte Kompromiss, der in Wahrheit nur eine Verlegenheitslösung ist. Schließlich darf die gesetzliche Dimension nicht übersehen werden: Datenschutz und IT-Sicherheit stellen große Herausforderungen bei der Realisierung rein digitaler Lösungen dar.

Damit Veränderungsprozesse vom Ausmaß eines Digital Governments überhaupt möglich sind, muss von außen auf die öffentliche Verwaltung eingewirkt werden. So ist die Corona-Pandemie nicht umsonst von vielen als Digitalisierungstreiberin bezeichnet worden, sind hierdurch doch zahlreiche digitale Lösungen und Entwicklungen Wirklichkeit geworden, die zuvor in diesem Umfang und in dieser Geschwindigkeit undenkbar waren. Ebenso zeigt aktuell das OZG, zu welchen Veränderungen öffentliche Einrichtungen in der Lage sind, wenn die Motivation hierzu mit der erforderlichen gesetzlichen Autorität verbunden wird. Doch gilt dies gleichermaßen für Autoritätsfiguren der politischen Sphäre: Versprechen digitale Transformationsprozesse genügend politischen Profit abzuwerfen, so lässt die Digitalisierung des entsprechenden Behördenapparates nicht lange auf sich warten.

Ausblick

Digital Government wird kommen – die Frage ist nicht wann, sondern lediglich wie lange wir hierauf noch warten müssen. Gerade Deutschland wird hierbei eine Herausforderung meistern müssen, die anderen Ländern fremd ist: Der Föderalismus. Wenn Kommunen, Länder und der Bund je eigene digitale Lösungen entwickeln und diese aufgrund des Vergaberechts von je anderen Anbietern beschaffen müssen, dann werden wir große integrative Kräfte auf der politischen Ebene benötigen, die diesen organisatorischen Blumenstrauß mit starker gesetzlicher Hand bündeln und damit die Anreize schaffen, die den öffentlichen Sektor tatsächlich zu einer echten Digitalen Transformation motivieren können.

Prof. Dr. Maximilian Wanderwitz ist Professor für Wirtschaftsrecht, insbesondere das Recht der Informationstechnologie, an der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld. Seine Forschungsschwerpunkte sind “Legal Tech” sowie “Recht und Ethik in der Digitalen Welt”. Als Instrument seiner individuellen professoralen Forschung hat er unlängst das Forschungsnetzwerk Gesellschaft für Recht und Ethik in der digitalen Welt gegründet. Link zur Gesellschaft “hier klicken”.

Kira Obergöker ist Studentin der Umwelt- und Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld.



Berenike Kücker ist Studentin der Umwelt- und Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld.



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