Freitag, 19. April 2024

Weniger Zucker durch „Soft-Drink-Steuer“?

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Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser ist Volontärin in der Online-Redaktion und kümmert sich auch um Social Media und Podcasts. In ihrer Freizeit spielt sie gerne alle Arten von Gesellschaftsspielen.

In Großbritannien wurde vor ein paar Jahren eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt – also Softdrinks und Co. Die sogenannte „Soft drinks industry levy“ (kurz SDIL) wurde 2016 von George Gideon Oliver Osborne (damaliger Schatzkanzler unter David Cameron) in der Haushaltsrede 2016 angekündigt und trat 2018 in Kraft. Sie betrifft allerdings nur Getränke, denen Zucker zusätzlich zugeführt wurde und beinhaltet allgemein ein paar Ausnahmen. So sind beispielsweise Fruchtsäfte ausgenommen, aber auch Milchgetränke, Milchersatzprodukte und alkoholfreies Bier, da diese als gesundheitsförderlich gelten.

Was macht diese verpflichtende Steuer nun also mit Cola, Orangenlimo und anderen zuckerhaltigen Limonaden? Für einen Zuckergehalt von 5g pro 100ml werden 18 Pence pro Liter erhoben, bei mehr als 8g sogar 24 Pence. Dies betrifft auch importierte Getränke. Durch diese „Zuckersteuer“, wie sie auch umgangssprachlich genannt wird, hofft die britische Regierung das allgemeine Problem der zunehmenden Fettleibigkeit der britischen Bevölkerung zu senken. Allerdings beschränkt sich das Problem nicht nur auf Erwachsene, auch Kinder sind betroffen, von denen überdurchschnittlich viele ebenfalls an Adipositas leiden. Unter anderem, weil sie einen Großteil ihres täglichen Zuckerkonsums über Softdrinks einnehmen. Ursprünglich sollten die Einnahmen der Steuer daher auch in Programme fließen, welche Sportangebote für Kinder und gesundes Essen an Schulen unterstützen. Mittlerweile hat sich das aber geändert, das Geld fließt in den allgemeinen Steuerpool.

Aber wenn die allgemeine Fettleibigkeit ein so großes Problem in Großbritannien ist, warum brauchte es dann zwei Jahre, um die Steuer einzuführen? Dieser Zeitraum wurde den Getränkeherstellern eingeräumt, um auf die Steuer zu reagieren und im Zweifel ihre Rezepturen anzupassen, um weniger zahlen zu müssen oder die Steuer sogar ganz zu vermeiden. Denn bei SDIL handelt es sich um eine Unternehmenssteuer, was bedeutet, dass die Hersteller die Mehrkosten nicht zwingend auf die Verbraucher umwälzen müssen. Tatsächlich haben viele Konzerne ihre Rezepte angepasst und sind zumeist auf Süßstoff umgestiegen, denn „[k]alorienfreie oder extrem kalorienarme Zucker-Ersatzstoffe wie Aspartam, Stevia oder Zuckeralkohole werden ausdrücklich nicht besteuert“, wie der Tagesspiegel schreibt.  

Zu Beginn waren die Großkonzerne natürlich nicht wirklich begeistert von der Steuer, aber laut einer ca. ein Jahr später durchgeführten Umfrage von Zenith Global sieht auch die Mehrheit der Getränkeindustrie das Gesetz als positiv an. Denn ihre Verkaufszahlen sind durch das Umstellen auf weniger Zucker kaum gesunken. Lediglich bei Colas und Energydrinks kam es zum Rückgang, da hier oft die Rezeptur beibehalten und das Produkt über den Steueraufschlag hinaus teurer und in einigen Fällen auch noch kleiner gemacht wurde. Allgemein wird die Einführung der SDIL als Erfolg wahrgenommen, denn der Zuckerkonsum der britischen Bevölkerung ist tatsächlich gesunken. Trotzdem wurde der gewünschte Effekt noch nicht ganz erzielt, denn durch den Umstieg auf Süßstoff, der häufig sogar noch süßer ist als Zucker, werden die Kinder immer noch an den süßen Geschmack gewöhnt. Was dem Problem der Fettleibigkeit nicht unbedingt entgegenwirkt. Dennoch sind ähnliche Maßnahmen auch in anderen Ländern wie Frankreich, Belgien, Ungarn und manchen skandinavischen Ländern eingeführt worden, mit vergleichbaren Ergebnissen.  Aus diesem Grund fordern auch Ernährungsexpert*innen und Verbraucherschützer*innen hierzulande eine solche Soft-Drink-Steuer, die allerdings auch auf Zuckerersatzprodukte wie Süßstoffe angewendet werden soll.

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