Donnerstag, 9. Mai 2024

Trautes Heim, Glück allein?

Schon früh an später denken

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Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser
Scarlett Lüsser ist Volontärin in der Online-Redaktion und kümmert sich auch um Social Media und Podcasts. In ihrer Freizeit spielt sie gerne alle Arten von Gesellschaftsspielen.

Du möchtest früh an später denken und eine eigene Immobilie als Altersvorsorge erwerben? Der Staat kann dich dabei auf verschiedene Arten unterstützen. Je nachdem wie viel du verdienst oder wie viele Personen zu deinem Haushalt gehören, können sich unterschiedliche Förderprogramme für dich lohnen. Wir haben uns die gängigsten Programme angeschaut und dir hier eine Übersicht zusammengestellt:

Kredite zu schicken Konditionen?

Beginnen wir mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vom Bundesfinanzministerium. Hier gibt es unterschiedliche Programme für Familien und kleinere Haushalte. Die Darlehen der KfW sind mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für den Hausbau versehen, beinhalten aber nicht nur die Baukosten, sondern z.B. auch Grundstücks- und Baunebenkosten oder auch Kosten für die Außenanlage (z.B. Garten, Zufahrt, Garage, Zaun etc.). Wer nicht selbst bauen möchte, aber eine bereits bestehende Immobilie umbauen oder sanieren muss, kann ebenfalls von der KfW profitieren.  

Wer plant, sein Haus besonders klimafreundlich zu gestalten, kann außerdem von der neuen Förderung für „klimafreundliche Neubauten“ besonders gute Konditionen erhalten, muss dafür aber auch ein paar Forderungen einhalten. Zum Beispiel darf dann kein Heizsystem verbaut werden, dass auf Gas, Öl oder Biomasse zurückgreifen muss.

Die Anträge für eine KfW-Finanzierung werden allerdings nicht direkt bei der KfW eingereicht, sondern über Partner*innen für die Baufinanzierung, also beispielsweise Banken, Sparkassen oder Versicherungen, die den Antrag dann weiterleiten. Außerdem muss so ein Antrag vor dem Beginn eines Projektes eingereicht werden, Nachträgliche werden nicht mehr berücksichtigt. Neben der KfW vom Bund gibt es zudem noch Förderbanken auf Länder- und teilweise auch kommunaler Ebene, die auch unterschiedliche Förderungsbedienungen haben können.

Früh an später denken?

Wer wirklich früh anfangen möchte, für ein eigenes Haus zu sparen, kann auch einen Wohnriestervertrag abschließen, auch bekannt als Eigenheimrente. Dann wird ein Teil des Einkommens darin eingezahlt und vom Staat bezuschusst. Das kann in einigen Fällen auch steuerlich abgesetzt werden. Meist muss das Geld aber auch für eine Immobilie eingesetzt werden, z.B. für einen Bausparvertrag oder Ähnliches. Pro Person und Kind im Haushalt werden die Zuschüsse erhöht. Allerdings gibt es auch Kritiken an der Eigenheimrente.

Das angesparte Geld wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto mit 2 Prozent verzinst und muss bei Renteneintritt versteuert werden. Da man das Geld aber in einer Immobilie angelegt hat, steht es im Alter nicht als Kapital zur Verfügung, was zu mehr finanzieller Belastung im Ruhestand führt. Außerdem ist man weniger flexibel, hat man sich ein Eigenheim mittels Wohnriester gebaut oder gekauft, denn die Eigenheimrente setzt voraus, dass man auch selbst in diesem Haus wohnt. Sollte man aus irgendeinem Grund, vielleicht auch schon vor dem Renteneintritt ausziehen, verkaufen oder vermieten wollen (z.B. wegen einer Trennung, neuem Beruf oder um in eine altersgerechtere Wohnsituation zu ziehen), muss das Gesparte versteuert werden, sofern man nicht innerhalb von vier Jahren eine neue Immobilie mittels Wohnriester erwirbt.

Traum vom Eigenheim trotz wenig Geld?

Abschließend gibt es noch das „Wohnraumförderungsgesetz“, welches  einkommensschwächeren Bürger*innen und Menschen mit Einschränkungen zugutekommen soll. Dabei gibt es verschiedene Wege der Förderung, wie z.B. die Vergabe von Darlehen, Zuschüssen oder die Übernahme von Bürgschaften. Auch kann vergünstigtes Bauland zur Verfügung gestellt werden.

Da es dazu dienen soll, einkommensschwächere Menschen zu unterstützen, gibt es eine Einkommensgrenze. Diese wird darüber ermittelt, welches Jahreseinkommen ab Antragstellung in den kommenden zwölf Monaten zu erwarten ist. Falls das nicht möglich ist, gelten die zwölf Monate vor Antragsstellung. Berechnet wird die Einkommensgrenze wie folgt:

  • Einpersonenhaushalt: 12.000 €
  • Zweipersonenhaushalt: 18.000 €
  • Für jede weitere Person im Haushalt: + 4.100 €
    • Handelt es sich dabei um Kinder: + 4.600 €

Als kleines Rechenbeispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hätte eine Einkommensgrenze von 16.600 € zu beachten.

Allerdings möchte der Staat einem auch nichts einfach schenken, man muss also auch eigene Geldmittel einbringen, um den Förderzusatz zu bekommen. Da das Gesetz zwar auf Bundesebene verabschiedet wurde, aber auf Länderebene umgesetzt wird, können Abweichungen auftreten. Darum müssen je nach Bundesland 7,5 bis 20 Prozent eingebracht werden. Unter Umständen können aber auch Eigenleistungen akzeptiert werden, wie z.B. selbst mit anzupacken oder eigene Baustoffe einzubringen.

Aber wie bereits erwähnt, unterscheidet sich die konkrete Umsetzung von Bundesland zu Bundesland, also auch die Fördermittel, die Einkommensgrenze oder die allgemeinen Mittel, da es im Zweifel an regionale Unterschiede angepasst werden kann. Also je nach eurem Wunschwohnort, solltet ihr euch noch einmal genauer informieren, falls diese Förderung für euch in Frage kommt.

Grundsätzlich gilt für alle drei Optionen, dass man innerhalb von Deutschland bleiben muss, im Falle von manchen KfW-Förderungen auch innerhalb der EU. Solltet ihr also Träume vom Auswandern hegen, müsstet ihr euch anderweitig umsehen. Denn allgemein gilt, dass neben den drei genannten Fördermitteln auch noch viele andere Möglichkeiten existieren, um sich den Traum vom eignen Haus zu erfüllen. Beispielsweise von kirchlicher Seite her, manchmal bietet aber auch der eigene Arbeitgeber vergleichbare Möglichkeiten an. Sollte hier also nicht das Passende für dich dabei gewesen sein, lohnt es sich immer, sich noch weiter zu informieren.

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