Samstag, 27. April 2024

Menschenrechtsbildung

Gelehrt ist gelernt

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Jonas Benecke
Jonas Benecke
Jonas Benecke ist Werkstudent beim Behörden Spiegel und unterstützt die Online Redaktion beim Audio- und Videoschnitt, sowie bei Recherchearbeiten und der Vorbereitung von F4p Beiträgen. In seiner Freizeit produziert er gerne Musik und arbeitet an eigenen Remixes.

Unser Grundgesetz gibt es vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Doch was sind die konkreten Vorgaben der Lehrkräfte und Ausbildenden, um der Bevölkerung und den kommenden Generationen Menschenrechte in Verbindung mit politischer Bildung zu vermitteln?

Zum einen muss man hierbei auf den schulischen Bereich schauen. Es ist von großer Wichtigkeit, dass Kinder im Rahmen politischer Bildung in der Schule auch ein Bewusstsein für Menschenrechte, Rassismus und Diskriminierung entwickeln. Die Auseinandersetzung mit den Positionen politischer Parteien ist hierbei ein naheliegender Anfang. Der Staat und somit auch die verbeamteten Lehrkräfte müssen grundlegend das Neutralitätsgebot einhalten, jedoch geht politische Bildung zwangsläufig mit der Vermittlung der Werte des Grundgesetzes einher und ist deswegen nicht vollständig wertneutral. Den Lehrpersonen ist es nicht erlaubt, die verschiedenen Positionen wertend zu behandeln oder die Schüler*innen etwa dazu aufzurufen, eine bestimmte Partei zu wählen.  

Parteien und deren Programme müssen sachlich behandelt werden, jedoch greift für die Lehrkräfte die Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz, sobald eine Partei rechtsextreme oder rassistische Ideologien vertritt. Die Schüler*innen müssen darüber aufgeklärt werden und es soll klar werden, dass besagte Partei gegen die Grundrechte verstößt. Dabei spielt die Größe oder Beliebtheit der Partei keine Rolle. Gerade wenn eine solche Partei Zulauf erfährt, ist es wichtig und verpflichtend für die Lehrpersonen diese Positionen einzuordnen und ihnen zu widersprechen. Das ultimative Ziel ist es, den Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, zu einem eigenständigen Urteil zu kommen. 

Auch in der außerschulischen Bildung sind politische und Menschenrechtsbildung eng miteinander verknüpft. In diesem Bereich übernehmen oft zivilgesellschaftliche Akteur*innen die Rolle der Aufklärung und stützen sich dabei auf eine Förderung des Staats. Bei solchen Projekten ist es jedoch für den Staat komplizierter, Einfluss auf die angebotenen Formen der Bildung zu nehmen. Einerseits muss die freie Meinungsäußerung der privaten Akteur*innen respektiert werden, andererseits muss auch auf die Chancengleichheit der Parteien und Dritter Rücksicht genommen werden. 

Die Förderung muss demnach durch eine Form der Kontrolle erfolgen. Diese Kontrolle darf allerdings nicht inhaltlich vorgenommen werden, da man sonst von einer Zensur sprechen müsste und in die Meinungsfreiheit der privaten Akteur*innen eingegriffen würde. Sollten die Äußerungen der Privaten jedoch verfassungs- oder rechtswidrig sein oder dabei die Privatsphäre von Individuen überschritten werden, muss der Staat rechtlich einschreiten und regulieren. 

Gerade die deutsche Geschichte hat gezeigt, wie fatal sich rechtsextreme, rassistische und antisemitische Positionen auf die Gesellschaft auswirken können, wenn sie nicht früh genug erkannt und eingeordnet werden und vor allem auf energischen Widerstand stoßen. 

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