Freitag, 26. April 2024

Erscheinungsbild von Beamten

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Florian Schröder
Florian Schröder
Florian Schröder ist Studentische Hilfskraft in der Redaktion mit Fokus auf Themen der Sicherheit. Nach seinem Psychologiestudium widmet er sich nun einem Studium der Literatur- und Politikwissenschaften.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf “zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften” sieht eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes vor. Dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat soll damit die Ermächtigung erteilt werden, Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild von Beamten durch Rechtsverordnungen zu regeln.

Unveränderliche Merkmale im Erscheinungsbild, die zu einer Beeinträchtigung der Pflichtenerfüllung führen, sollen künftig ein Ausschlusskriterium für die Einberufung in das Beamtenverhältnis darstellen. “Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs-  und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert”, heißt es im Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Die Funktion und das Vertrauen in eine neutrale Amtsausübung durch die Beamtinnen und Beamten solle beispielsweise nicht durch religiöse oder weltanschauliche Erscheinungsmerkmale beeinträchtigt werden.

Der Gesetzesentwurf nimmt Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, in dem entschieden worden war, dass ein Verbot des Tragens von Tätowierungen sowohl in das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingreife und eine Vorgabe zum zulässigen Ausmaß von Tätowierungen daher einer gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Runderlasse und Verwaltungsvorschriften in Berufung auf die generelle Befugnis zur Regelung der Dienstkleidung seien dafür nicht hinreichend. Im Gesetzesentwurf sind darüber hinaus noch weitere Änderungen vorgesehen. So soll unter anderem auch für das Erscheinungsbild von Soldatinnen und Soldaten eine vergleichbare Regelung erlassen werden, die Bedingungen für den Anspruch auf Altersgeld bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Bundesdienst sollen niederschwelliger ausfallen und im Bundesreisekostengesetz sollen für Dienstreisen künftig auch Umweltaspekte im Sinne der Emissionseinsparung einbezogen werden.

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